03/2023 - CONSABIS GmbH begleitet die Redelbach GmbH bei der kontrollierten Betriebsschließung
Die CONSABIS GmbH begleitet die Redelbach Bauunternehmung GmbH, Luitpldstraße 16, 97828 Marktheidenfeld, ein inhabergeführtes Familienunternehmen in der 3. Generation, bei der kontrollierten Betriebsschließung. Hierbei ist es der Gesellschafterin und der Geschäftsführung wichtig, ihre Verantwortung gegenüber Kunden, Mitarbeitern und Lieferanten gerecht zu werden. Deshalb will man diese Schließung außerinsolvenzlich durchführen. Mögliche finanzielle Nachteile sowohl für Mitarbeiter als auch für Kunden und Lieferanten sollen dadurch vermieden werden.
Auch wenn der Schritt zur Aufgabe des Unternehmens sehr schwergefallen sei, gibt es mehrere Gründe dafür. Da wäre zunächst die angespannte Lage in der regionalen Baubranche mit weniger Aufträgen. Außerdem hat die Nachfrage nach privatem Hausbau deutlich nachgelassen, nachdem einige Förderrahmenbedingungen sich ungünstig entwickelt haben. Auch wachsende Bauzinsen, gestiegene Energie- und hohe Baukosten halten neue Bauherren zunehmend vom Bauen ab, sodass die Auftragslage lediglich bis Mitte des Jahres gedeckt sei.
Da die meisten Mitarbeiter seit vielen Jahren bei der Firma arbeiten, ist ein sozialverträgliches Vorgehen gewählt worden. Davor wurden Alternativen wie Kurzarbeit oder Reduzierung der Mitarbeiter geprüft, doch eine Verbesserung der Lage sei nicht in Sicht und dadurch die Betriebsstilllegung unvermeidlich gewesen.
„Für uns ist der bevorstehende Schritt Neuland. CONSABIS wurde uns als Fachberatung empfohlen. Deswegen haben wir uns für eine Begleitung durch den Restrukturierungsexperten Markus Urrutia entschieden“ berichten Verena Redelbach und Michael Löffler.
Um die kontrollierte Betriebsschließung sicher und erfolgreich zu durchlaufen, unterstützt die Unternehmensberatung CONSABIS GmbH aus Lohr, vertreten durch deren Partner und Gründer Markus Urrutia, Fachberater für Unternehmensentwicklung und Restrukturierung. In einem Expertennetzwerk bestehend aus Fachanwälten für Arbeitsrecht, Steuerberatern und Wirtschaftsjuristen wird die Redelbach Bauunternehmung GmbH kompetent begleitet. Dabei stehen immer die soziale, die regionale und natürlich auch die unternehmerische Verantwortung im Mittelpunkt der Empfehlungen. Die Finanzierung der Betriebsschließung erfolgt aus dem eigenen Cashflow. Dieser wird generiert durch die erfolgreiche Abarbeitung bestehender Aufträge und die anschließende Veräußerung des Anlagenvermögens und die Beanspruchung verbleidenden Umlaufvermögens.
Blick auf das Firmengelände von Redelbach: Rohbauleistungen wird das Unternehmen zukünftig nicht mehr selbst durchführen, sondern mit lokalen Firmen zusammenarbeiten. Foto: Michael Löffler
01/2023 - CONSABIS GmbH ist mandatiert im Küchen-Quelle-Verfahren
Seit November 2022 begleitet der Restrukturierungsmanager Dipl. Ing. (FH) Markus Urrutia das insolvenzbasierte Sanierungsverfahren der Küchen Quelle GmbH mit Sitz in Nürnberg. Zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes unterstützt Markus Urrutia den Prozess durch die operative Begleitung des Insolvenzverwalters Patrick Meyerle von Pluta Rechtsanwalts GmbH.
Ebenso hilft er in der Planung und Steuerung sowie beim Herleiten von Entscheidungsvorlagen auf Basis finanzintegrierter Planungsrechnung.
„Ich freue mich über die sehr gute Zusammenarbeit mit dem ganzen Team. So ist es in kürzester Zeit gelungen, die Auslieferung von Küchen wieder aufzunehmen. Dafür ein großes Lob und Dank an alle Beteiligten,“ so Markus Urrutia.
Referenz eines Kunden:
„Zwei Küchen, beste Qualität!“
„Wir haben zwei Küchen bei Küchen Quelle planen lassen. Der Mitarbeiter ist auf unsere Wünsche voll und ganz eingegangen und hat diese komplett umgesetzt. Trotz der Insolvenz wurden unsere beiden Küchen sehr sorgfältig aufgebaut. Es hat alles bestens funktioniert.“
Das zeigt, dass Küchenquelle das Potenzial und die Substanz besitzt, den Insolvenzprozess zur Sanierung und damit Erhalt des Unternehmens selbst und der Arbeitsplätze zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.
Der Nürnberger Traditionsbetrieb Küchen Quelle (Herstellermarke „Küchenquelle“) ist in wirtschaftliche Schieflage geraten. Das 1978 gegründete Unternehmen, das bundesweit rund 300 Mitarbeitende beschäftigte, 130 davon am Unternehmenssitz in Nürnberg, hat am Mittwoch, 23. November 2022 beim Amtsgericht Nürnberg einen Insolvenzantrag gestellt. Zwei Tage später setzte das Gericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter ein. 44 Jahre nach der Gründung musste das Unternehmen nun in die Insolvenz. Vor knapp zwei Jahren war die GmbH noch in neue Räume umgezogen.
Der Umsatz von Küchen Quelle wurde laut der Webseite Möbelkultur.de für das Jahr 2021 mit 120 Millionen Euro angegeben. Mit der Insolvenzanmeldung verfolge Küchen Quelle laut einem veröffentlichten Statement das Ziel, das Unternehmen zu sanieren.
Das zeigt, dass Küchen Quelle das Potenzial und die Substanz besitzt, den Insolvenzprozess zur Sanierung und damit Erhalt des Unternehmens selbst und der Arbeitsplätze zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.
Über CONSABIS – GmbH, Unternehmensentwicklung und Strukturmanagement
CONSABIS - die Gesellschaft für Unternehmensentwicklung mit Sitz in Lohr am Main begleitet Unternehmen auf dem Weg zu einem gesteigerten Unternehmenswert oder zur Fortführung des Unternehmenswertes über den Generationswechsel. Je nach Ausgangslage kommen erprobte Vorgehensmuster zur Anwendung, sei es die Projektsteuerung bei Sanierungsverfahren inklusive Sanierungen in Eigenverwaltung, der strategischen Begleitung von Insolvenzverwaltern oder die Begleitung von Wertsteigerungsinitiativen zum Verbessern der nachhaltigen, operativen Profitabilität. CONSABIS arbeitet in enger Kooperation mit renommierten Fachberatungsgesellschaften zusammen und bezieht deren Expertise und Kapazität projektbezogen aktiv mit ein.
05/2022 - CONSABIS GmbH unterstützt japanische Firma Daikin beim Erwerb der italienischen Firma Duplomatic
Mit dem Erwerb von Duplomatic MS S.p.A., einem italienischen Hersteller von Hydraulikausrüstungen, steigt die japanische Firma Daikin in das europäische Ölhydraulikgeschäft ein, um einen Beitrag zum Umweltschutz im Bereich der Industriemaschinen zu leisten. Dazu möchten wir herzlich gratulieren und sind dankbar an der Firmensuche, Marktanalyse und Bewertung des Targets beteiligt gewesen zu sein. Unsere Beratungsdienstleistung bei diesem Projekt erfolgte im Rahmen einer geplanten Markterschließung in Europa im Technologiefeld der Ölhydraulik mit Recherchen nach potentiellen M&A-Kandidaten und potentiellen Partnern für Daikin. Ebenso hat Markus Urrutia, Gründer und Partner der Firma CONSABIS GmbH, der Firma Daikin zum Thema Unternehmensentwicklung für das oben erwähnte Technologiefeld beratend zur Seite gestanden.
Duplomatic ist ein Hersteller von Hydraulikausrüstungen wie Hydraulikventilen, -pumpen und -zylindern und hat sein Geschäft in einer Vielzahl von Bereichen entwickelt, darunter Industriemaschinen und mobile Baumaschinen. Duplomatic besteht seit über 70 Jahren und verfügt u.a. über Produktionsstätten in Italien, Großbritannien, Deutschland und den Vereinigten Staaten. Duplomatic verfügt über eine umfangreiche Produktpalette und solide Entwicklungskapazitäten und hat ein starkes Geschäftsfundament in Europa, das optimale technische Vorschläge und hydraulische Systeme für die verschiedenen Bedürfnisse der lokalen Kunden bietet. Für Daikin Industries ist das Ölhydraulikgeschäft eines der Gründungsgeschäfte, in dem das Unternehmen seit über 90 Jahren Geschäftsaktivitäten entwickelt hat. Unter Verwendung der im Klimageschäft entwickelten Motorumrichtertechnologie brachte Daikin im Jahr 2000 Hydraulikaggregate mit fortschrittlicher Energiesparleistung auf den Markt. Seitdem hat Daikin sein Geschäft ausgebaut und sich auf die Erweiterung der Serien energiesparender Hydraulikgeräte und die Entwicklung neuer Anwendungen konzentriert. Im Managementplan für 2025, hat Daikin die globale Geschäftsexpansion für sein Ölhydraulikgeschäft als Teil seiner grundlegenden Strategie festgelegt. Während die Initiativen zur Kohlenstoffneutralität weltweit zunehmen, schreitet der Trend zur Energieeinsparung bei Produktionsanlagen in Europa, einem der weltweit führenden Märkte für Industriehydraulikanlagen, voran, und Daikin sieht diese Entwicklung als Chance, sein Geschäft auszubauen. Mit dieser Übernahme beabsichtigt Daikin, Energieeinsparungen im Bereich der Industrieanlagen in Europa zu realisieren, indem es die Geschäftsgrundlage von Duplomatic mit seiner eigenen Spezialisierung auf Umwelttechnologien integriert, um die Umweltbelastung zu reduzieren und zu einer nachhaltigen Gesellschaft beizutragen.
03/2022 - Sanierung in Eigenverwaltung erfolreich, 94,5 Prozent Quote für Gläubiger des Energietechnikspezialisten pbp Preiss. Alt
Sanierung in Eigenverwaltung erfolreich, 94,5 Prozent Quote für Gläubiger des Energietechnikspezialisten pbp Preiss. Alt
Bamberg, 16. März 2022. Die Sanierung in Eigenverwaltung über das Vermögen der pbp Preiss. Alt GmbH & Co. KG (ehemals: pbp Preissinger GmbH & Co.KG) aus dem bayerischen Breitengüßbach ist abgeschlossen. Die Restrukturierungsexperten der CONSABIS GmbH und PLUTA Rechtsanwalts GmbH haben das Unternehmen im Verfahren unterstützt. Der Schlusstermin fand am Herbst 2021 am Amtsgericht Bamberg statt. Die Gläubiger erhalten eine überdurchschnittlich hohe Quote in Höhe von mehr als 94 Prozent.
pbp Preiss. Alt, ein hochspezialisiertes Unternehmen für Entwicklung und Konstruktion im Bereich der Elektroenergietechnik, hatte 2016 einen Antrag auf ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung gestellt. Für CONSABIS war der Restrukturierungsmanager Markus Urrutia tätig. Für PLUTA berieten die Sanierungsexperten um Rechtsanwalt Peter Roeger sowie Diplom-Betriebswirt Ludwig Stern das Unternehmen im Rahmen des Restrukturierungsprozesses. Das Team führte den Geschäftsbetrieb nach der Antragstellung fort und setzte umfangreiche Sanierungsmaßnahmen um. Das Amtsgericht Bamberg bestellte Robert Wartenberg von Raab & Kollegen zum Sachverwalter. Der erfahrene Rechtsanwalt begleitete das Verfahren im Sinne der Gläubiger.
Die Eigenverwaltung als passendes Sanierungsinstrument
„Wir freuen uns sehr über die ausgesprochen hohe Ausschüttung. Im Durchschnitt erreichen Insolvenzverfahren nur einstellige Prozentwerte. Für den Erfolg ist unter anderem die gute Zusammenarbeit aller Beteiligten verantwortlich. Es zeigt sich, dass die Eigenverwaltung hier ein geeignetes Instrument war, den Restrukturierungsprozess konsequent umzusetzen. Ein großer Vorteil für das Unternehmen und auch die Gläubiger, die ihre Forderungen fast vollständig zurückerhalten“, sagt PLUTA-Sanierungsexperte Roeger.
„Die durchgeführten Prozessoptimierungen, die Stärkung des Vertriebs sowie diverse Kosteneinsparungen haben dem Unternehmen eine Zukunftsperspektive ermöglicht. Mit dem Investor blieben das Knowhow und der Name Preissinger weiter erfolgreich bestehen. Das ist sehr erfreulich“, erklärt Urrutia von CONSABIS. Alle Arbeitsplätze konnten im Rahmen einer übertragenden Sanierung erhalten werden, die nicht mal sechs Monate nach der Antragstellung erzielt wurde. Der in der Branche renommierte Investor TEFELEN übernahm den Geschäftsbetrieb und führt den Betrieb bis heute fort.
Tradition wird fortgeführt
Die pbp Pressinger GmbH & Co. KG mit Sitz in Oberfranken war spezialisiert auf schlüsselfertige Stromschienenanlagen im Bereich der Nieder-, Mittel- und Hochspannung. Dieses Wissen bleibt bis heute unter neuer Führung und neuem Namen bestehen. In der Branche ist das Unternehmen weltweit für seine hohen Qualitätsstandards und seine Flexibilität bei der Erfüllung individueller Systemlösungen bekannt. Die Wurzeln des Betriebes reichen bis ins Jahr 1985 zurück.
Über CONSABIS – GmbH, Unternehmensentwicklung und Strukturmanagement:
CONSABIS - die Gesellschaft für Unternehmensentwicklung begleitet Unternehmen auf dem Weg zu einem gesteigerten Unternehmenswert oder zur Fortführung des Unternehmenswertes über den Generationswechsel. Je nach Ausgangslage kommen erprobte Vorgehensmuster zur Anwendung, sei es die Projektsteuerung bei Sanierungsverfahren inklusive Sanierungen in Eigenverwaltung, der strategischen Begleitung von Insolvenzverwaltern oder die Begleitung von Wertsteigerungs-initiativen zum Verbessern der nachhaltigen, operativen Profitabilität. CONSABIS arbeitet in enger Kooperation mit renommierten Fachberatungsgesellschaften zusammen und bezieht deren Expertise und Kapazität projektbezogen aktiv mit ein. Weitere Infos unter www.consabis.com.
Über PLUTA:
PLUTA hilft Unternehmen in rechtlich und wirtschaftlich schwierigen Situationen. Seit der Gründung 1982 ist PLUTA stetig gewachsen und beschäftigt heute rund 500 Mitarbeiter in Deutschland, Spanien und Italien. Mehr als 290 Kaufleute, Betriebswirte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsjuristen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Ökonomen, Bankfachwirte, Buchhalter, Ingenieure und Fachkräfte für Insolvenzverwaltung, darunter viele mit Mehrfachqualifikationen, sorgen für praktikable, wirtschaftlich sinnvolle Lösungen. PLUTA unterstützt insbesondere bei der Sanierung und Fortführung von Unternehmen in Krisen oder Insolvenzsituationen und entsendet bei Bedarf auch Sanierungsexperten in die Organstellung. PLUTA gehört zur Spitzengruppe der Sanierungs- und Restrukturierungsgesellschaften, was Rankings und Auszeichnungen von INDat, JUVE, The Legal 500, Who’s Who Legal, brandeins und Focus belegen. Weitere Infos unter www.pluta.net.
03/2022 - "Kolumne: Urrutias Unternehmerwerkstatt: Mit Wachstum und Nachhaltigkeit neue Perspektiven schaffen": Artikel in der Zeitschrift "Wirtschaft in Mainfranken" im März 2022 von Markus Urrutia
Unternehmensentwickler Markus Urrutia ist Experte für Unternehmenswerte und begleitet Unternehmen im Wachstum, auf dem Weg zur wirtschaftlichen Nachhaltigkeit und zu einer soliden Vermögensstruktur. Er gibt in regelmäßigen Praxisreihen Tipps, wie Sie den Erfolg Ihres Unternehmens solide steigern können.
KOLUMNE. Immerwährendes Wachstum, ist das ein gutes Ziel? Solche Fragen höre ich häufig und verstehe ihre Ursache: Skeptiker denken dabei oft an kurzfristig orientiertes Strohfeuer. Wachstum ist aber dringend notwendig. Solange Inflation herrscht, würde Stillstand den Wert Ihres Unternehmens allmählich vernichten.
Der Schlüssel zum Erfolg liegt im nachhaltigen Wachstum. Meiner Überzeugung nach besteht nachhaltiges Wachstum aus drei Aspekten, die sich auch in diesem Jahr wieder positiv für Ihr Unternehmen entwickeln sollten: nachhaltig profitabler Umsatz, eine stabile Kapitalstruktur und ein optimales Team.
Nachhaltig profitabler Umsatz ist das wesentliche Fundament
Es ist 4- bis 5-mal günstiger, einen Kunden zu halten, als einen neuen zu gewinnen. Und trotzdem lohnt es sich, neue Kunden zu akquirieren. Denn mit jedem neuen Kunden können Sie das Geschäft profitabler ausrichten, die Umsatzstruktur auf Ihr Geschäftsmodell besser anpassen und Sie gewinnen zusätzliche Multiplikatoren für Mundpropaganda. Durch stetige Neukun- denakquise gleichen Sie Nachteile aus, die Sie bei Bestandskunden teilweise in Kauf nehmen müssen. Dazu gehören unter anderem zunehmender Preis- und Renditedruck, eventuell schwindender Bedarf oder zunehmendes Interesse an einer Mehr-Lieferanten-Strategie. Nachhaltiges Umsatzwachstum erreichen Sie bei einem ausgewogenen Verhältnis aus Neu- und Bestandskunden. Oberste Priorität hat aber stets, dass der gemachte Umsatz profitabel oder zumindest von strategischer Bedeutung für Ihren nachhaltigen und wirtschaftlichen Erfolg ist.
Ohne Geld kein Wachstum
Meist wird zunächst die eingekaufte Ware bezahlt und erst später wird aus Umsatz Geld. Diesen Zeitversatz muss der Unternehmer finanzieren. Das dafür erforderliche Geld hängt vom Zahlungsziel gegenüber Lieferanten, dem Kunden und den durch Ihre Fertigungsabläufe gebundenen Lagerbeständen ab. In der Regel steht dieses gebundene Kapital im festen Verhältnis zum Umsatz. Umsatzwachstum verschlingt neues Geld. Zum Wachstumsplan gehört stets auch ein Finanzierungsplan. Hierfür haben Sie drei Möglichkeiten: die Finanzierung aus eigener Kraft, den Finanzdialog mit Ihrer Hausbank und das Senken der Quote für das gebundene Kapital. Ich empfehle Ihnen, das Wachstum über eine Mischung aus diesen Möglichkeiten zu finanzieren.
Menschen machen den Erfolg
Wenn von einem optimalen Team die Rede ist, denken wir an starke Mitarbeiter. Das ist richtig, denn ohne begeisterte, engagierte, qualifizierte, loyale und produktive Mitarbeiter ist kein Wachstum möglich. Heute geht es mir aber um einen weiteren wichtigen Wachstumsaspekt: um Ihre Lieferanten. Sie sind entscheidend, damit Wachstum gelingen kann. Sie müssen zu Ihrer Auftragsstruktur und Verhandlungsposition passen und sie sollten bereit sein, Ihr Wachstum durch entsprechende Versorgungsmengen, Lieferzeiten sowie durch eine Planbarkeit des Geschäfts und durch passende Zahlungsziele zu begleiten. Sie müssen Teil Ihres Erfolgsteams sein!
12/2021 - CONSABIS saniert Günter Till GmbH & Co.KG und führt zu einer erfolgreichen Unternehmensnachfolge
Nach einem 3-Jährigen, sehr umfassenden Projekt, mit dem Ziel eines optimalen Firmenwertes, konnten wir am 06.12.21 die Nachfolge des mittelständischen Unternehmens Günter Till GmbH & Co.KG, das seit 1962 als Familienunternehmen hydraulische Lösungen und Produkte anbietet, durch einen Europäischen Investor, den italienischen Hydraulikspezialisten Duplomatic MS Spa gestalten.
Unmittelbar nach dem Projektstart 2018 stand als wichtigste Aufgabe die kurzfristige Sicherung der Zahlungsfähigkeit an. Hierzu waren intensive Verhandlungen mit dem Betriebsrat und der IG Metall erforderlich, um den kurzfristig erforderlichen zeitweiligen Verzicht der Belegschaft auf das Weihnachtsgeld zu vereinbaren. Als zweites wichtiges Instrument zur Steigerung und Absicherung der Liquidität wurde das Working Capital Management erkannt und die Bestände innerhalb von sechs Monaten auf ein operatives Optimum reduziert.
Als nächster Schritt rückte der Turnaround in das Zentrum der Aktivitäten, wobei insbesondere die wirtschaftliche Nachhaltigkeit abgesichert werden sollte. Dies geschah mittels finanzintegrierter Planung und Steuerung, die innerhalb von nur sechs Kalenderwochen etabliert werden konnte und zur erforderlichen Transparenz der betrieblichen Abläufe und Ergebnisse führte. Von nun an wurden und werden Gewinn und Liquidität ausbalanciert beobachtet und situativ optimal gesteuert.
Wir initiierten den Restrukturierungsprozess auch auf der Kunden-, Produkt- und Ertragsseite auf der Grundlage einer schonungslosen Analyse der Ausgangssituation, der Festlegung und Steuerung des Zielsortimentes der Produkte und Leistungen anhand der Umsatzrendite mit Hilfe der Lorenkurven-Systematik und haben durch aktives Preismanagement, konsequente Auftragsselektion und strategische Marktsegmentierung das erklärte Ziel – positiver operativer Cash Flow – innerhalb von 12 Monaten erreicht.
Die klar erkennbare positive Wertsteigerung, die offene Kommunikation sowie ein transparentes, methodisches Vorgehen haben zur vollständigen Akzeptanz des Sanierungsprozesses in der gesamten Belegschaft geführt. Der Betriebsfrieden war jederzeit und in vollem Umfang gewährleistet.
Im Ergebnis dieses Prozesses bildet die erreichte Rendite, den Branchenbenchmark ab und liegt sogar geringfügig darüber.
Die neu erreichte finanzielle Stärke und das gewonnene Selbstbewusstsein haben die langfristige Beziehung zu Duplomatic dank des gegenseitigen Vertrauens zum Übernahmevertrag geführt. Beide Unternehmen werden vom technologischen und kommerziellen Austausch profitieren und neue internationale Geschäftsfelder erschließen", sagt Stefan Schmitz, Geschäftsführer der Günter Till GmbH & Co KG.
Die Duplomatic-Gruppe (1952 gegründet) mit dem Hauptsitz in Parabiago (Mailand), Italien, einem Umsatz von 147 Millionen Euro und über 650 Mitarbeitern (Stand 31.12.2021), entwickelt und fertigt sowohl hydraulische als auch elektro-mechanische Komponenten und Systeme für die Steuerung von Bewegungen in zahlreichen Branchen.
09/2021 - "Kolumne: Urrutias Unternehmerwerkstatt: Kunden müssen verstehen, was sie an Ihnen haben": Artikel in der Zeitschrift "Wirtschaft in Mainfranken" im September 2021 von Markus Urrutia
Markus Urrutia ist Experte für Unternehmenswerte und begleitet Unternehmen beim Wachstum, auf dem Weg zur wirtschaftlichen Nachhaltigkeit und zu einer starken Vermögensstruktur. Er ist Gründer der CONSABIS – Gesellschaft für Unternehmensentwicklung. In dieser Kolumne gibt er Tipps, wie Unternehmen den Erfolg solide steigern können.
Kunden müssen verstehen, was sie an Ihnen haben
KOLUMNE. Immer wieder höre ich: „Wir liefern beste Qualität zu einem guten Preis. Für den Kunden sind wir immer da, sobald er uns ruft.“ Im ersten Moment könnte man meinen, dass diese Haltung ein sicherer Weg zum Erfolg sein sollte. Leider sehe ich allzu oft, dass es genau andersherum ist. Qualität und niedriger Preis funktionieren nicht. Ein Unternehmer muss sich entscheiden, wie er sich für seinen Markt ideal ausrichtet. Das bewusste Ausrichten nennt man Positionierung.
Wenn Kunden über Ihr Unternehmen sprechen, werden Sie es anhand der Positionierungen vorrangig beschreiben. Gestalten Sie bewusst das Handeln in Ihrem Unternehmen und die Kommunikation über Ihr Unternehmen so, dass in Ihrem Sinne öffentlich darüber gesprochen wird. Das funktioniert am besten, wenn Sie für Ihr Unternehmen eine klare Positionie- rungsstrategie entwickeln. Legen Sie fest, in welchem der nachfolgend aufgeführten vier grundsätzlichen Positionierungskriterien Sie führend sein wollen und welches Sie konsequent nachrangig bedienen (Beispiele):
1.) Technik:
Funktionalität, Zuverlässigkeit, Qua- lität, Energieverbrauch, Reparatur- freundlichkeit, Verpackung
2.) Kontakt:
Örtliche Präsenz, Erreichbarkeit, Aus- wahlhilfen, Service- und Kulanzform, Lieferzeiten, Reaktionszeiten
3.) Emotionen:
Markenimage, Symbolik, Ethnomarke- ting, Sprache und Anrede, Status, Leit- figuren/Persönlichkeiten
4.) Preis:
Hohes Preisniveau, Niedrigstpreise, Finanzierungsmodelle, Miete/Leasing, Restwertpolitik, Preisziffern
Sollte Ihnen die Entscheidung am Anfang schwerfallen, können Sie eine zweite mitlaufende Positionierung wählen. Dabei bieten sich die Paarungen „Technik und Kontakt“ sowie „Emotionen und Preis“ besonders an. Sobald das gelingt, werden Sie die Erwartungen, die sie im Markt geweckt haben, ideal bedienen. Das schafft Vertrauen, was wiederum das Fundament des nachhaltigen Erfolges ist.
Die Positionierung ist wie das Sicherheitsnetz für einen Hochseilkünstler
Eine klare, zielgerichtete Positionierung ist ein wichtiger Baustein für nachhaltigen Erfolg. Er stellt sicher, dass vorübergehende Leistungsschwächen nicht als dauerhaftes, schwer zu beseitigendes Negativurteil am Unternehmen haften bleiben. Vielmehr verzeiht Ihnen der Markt solche kurzen Krisenphasen mit der Überzeugung, dass es ein „Ausrutscher“ war und hält Ihnen weiterhin die Treue. Nachhaltiger Erfolg „in guten und in schlechten Zeiten“ ist das Ergebnis. Die Erfahrung hat gezeigt, dass so ein Ziel, begleitet durch eine fachmännische Unterstützung, innerhalb von zwei Jahren gut erreichbar ist. Positionieren Sie sich, es lohnt sich!
07/2021 - "Kolumne: Urrutias Unternehmerwerkstatt: Für den Notfall gerüstet": Artikel in der Zeitschrift "Wirtschaft in Mainfranken" im Juli 2021 von Markus Urrutia
Markus Urrutia ist Experte für Unternehmenswerte und begleitet Unternehmen beim Wachstum, auf dem Weg zur wirtschaftlichen Nachhaltigkeit und zu einer starken Vermögensstruktur. Er ist Gründer der CONSABIS – Gesellschaft für Unternehmensentwicklung. In dieser Kolumne gibt er Tipps, wie Unternehmen den Erfolg solide steigern können.
Für den Notfall gerüstet
KOLUMNE. Wer für sein Unternehmen annimmt, dass es vor Notlagen gefeit ist, der ist meiner Überzeugung nach fahrlässig. Auch erfolgreiche Unternehmen mit vollen Auftragsbüchern, mit gewinnbringenden Umsätzen und einer nachhaltigen Aufstellung waren schon in Notlagen. Unerwartete Ereignisse, meist Ausfälle, können die Fortführung, und damit die Existenz eines Betriebs, unmittelbar und plötzlich bedrohen.
Meiner Erfahrung nach lassen sich Notlagen in vier Hauptkategorien einteilen: plötzliche Abwesenheit von Schlüsselpersonen, bedeutende Unterbrechungen der Abläufe, überraschend fehlende Geschäftsführung und bedrohliche finanzwirtschaftliche Krisen.
Notfallpläne reduzieren das Risiko
Ein ausgearbeiteter Handlungsplan ist die Voraussetzung, damit aus einem Notfall nicht eine Krise wird. Für Piloten, Schiffskapitäne und medizinische Rettungsteams gehören sie zur Standardausrüstung.
Erster Schritt zu einem Notfallplan ist die Einschätzung möglicher Gefährdungssituationen. Es folgt die Einteilung in Bedrohlichkeitsstufen und Eintrittswahrscheinlichkeiten. Hieraus leiten sich Vorgehen und Detaillierung der Pläne ab. Grundsätzlich gibt es zwei Vorgehensarten: Pläne für vorübergehende wirtschaftliche Bedrohungen enthalten oft sogenannte „Bypass-Lösungen“. Der fehlende Schlüsselmitarbeiter oder der unterbrochene Fertigungsstrom wird über Reserve-Kapazitäten überbrückt. Solche Kapazitäten finden sich intern über kollegiale Mehrarbeit, bei Lieferanten oder Unternehmen des Notfallverbunds. Auch sollten Versicherungslösungen für nicht abzuwendende wirtschaftliche Schäden geprüft werden. Anders sehen die Pläne für fortführungsgefährdende Notfälle aus. Über eine Suche nach möglichen Auslösern wird ein Vorgehen erarbeitet, das den Eintritt des Ereignisses grundsätzlich vermeiden soll.
Ausfall eines Gesellschafter-Geschäftsführers
Mittelständische Unternehmen werden teils von einem einzigen Geschäftsführer geleitet, der auch noch Gesellschafter ist. Fällt dieser aus, entsteht nicht nur eine bedeutende Lücke bei den Führungsaufgaben und der Beziehungspflege gegenüber Kunden und Lieferanten. Ebenso wird die gesetzliche Pflicht, einen geschäftsführenden Vertreter des Unternehmens zu ha- ben, schnell nicht mehr erfüllt. Zur Fortführbarkeit des Unternehmens muss eine Lösung gefunden werden. Auch im privaten Umfeld kann ein solcher Notfall neue Absicherungslösungen gegenüber Angehörigen, Geldgebern und weiteren Gesellschaftern erforderlich machen.
Deswegen sollte ein Notfallplan für geschäftsführende Gesellschafter mindestens folgende Elemente enthalten:
1.) Operativer Teil
2.) Dokumentenverwaltung
3.) Informationspläne
4.) Gesellschaftlicher Teil
5.) Versorgungsplan
Regelmäßig erstelle ich strukturierte Notfallpläne für Unternehmen. Sie wirken beruhigend, sobald sie fertiggestellt sind. Die anfängliche Überwindung, sich dem Thema zu nähern, ist schnell vergessen. Eine regelmäßige Aktualisierung der Pläne sichert deren nachhaltigen Nutzen. Ich wünsche allen Unternehmern und Unternehmen, dass ihre Notfallpläne niemals zum Einsatz kommen.
04/2021 - "Kolumne: Urrutias Unternehmerwerkstatt: Den Unternehmenserfolg steigern": Artikel in der Zeitschrift "Wirtschaft in Mainfranken" im April 2021 von Markus Urrutia
Markus Urrutia ist Experte für Unternehmenswerte und begleitet Unternehmen beim Wachstum, auf dem Weg zur wirtschaftlichen Nachhaltigkeit und zu einer starken Vermögensstruktur. Er ist Gründer der CONSABIS – Gesellschaft für Unternehmensentwicklung. In dieser Kolumne gibt er Tipps, wie Unternehmen den Erfolg solide steigern können.
KOLUMNE. Der Corona-Schock scheint vorbei - zumindest in einigen Branchen. Die Auftragsbücher füllen sicher wieder, doch das birgt mitunter auch Risiken. In diesem Monat gibt Unternehmensentwickler Markus Urrutia Tipps, wie Firmen ihren Erfolg solide steigern können.
Für einige Leser sicher noch vollkommen unvorstellbar: Es gibt Branchen, die seit Anfang dieses Jahres wieder eine deutliche Belebung erfahren. Insbesondere bei vielen Industrie-Betrieben sehe ich prall gefüllte Auftragsbücher.
Länger werdende Lieferzeiten haben in diesen Betrieben die Sorge um eine Mindestauslastung verdrängt. Verbunden mit den noch immer risikobehafteten internationalen Lieferketten zeichnet sich zurzeit in Deutschland ein Wandel vom Käufer- zum Verkäufermarkt ab. Der Lieferant kann wieder öfter Aufträge und Kunden selektieren. Aber tut er das auch? Das zumindest bis diesen Sommer geförderte Kurzarbeitergeld könnte dabei unterstützend wirken. Teilweise haben Unternehmen in der Krise Auslastung über schlechte Margen „erkauft“. Sobald ein Unternehmen wachsen darf, sollte es die Sanierung der Marge unmittelbar anstreben.
Wachstumsphasen schaffen neue Perspektiven. Zugleich begleitet sie aber auch der Schatten des gesteigerten Kapitalbedarfs. Sehr oft entstehen mit zunehmend gefüllten Auftragsbüchern unverhofft akute Krisen. Steigende Gewinne können die Gefahr etwas eindämmen, aber nicht beseitigen.
Die Ursache liegt im Zeitversatz zwischen der Ausgabe für Einkauf und Personal und der Einnahme infolge gestellter Rechnungen. Zunehmende Lieferzeiten und während der Krise abgebaute Lagerbestände verstärken dieses Risiko. Ein kontrolliertes Wachstum und der regelmäßige Blick auf die Gewinn- und Finanzentwicklung führen in solchen Lagen zum Erfolg.
Restrukturierungsverordnung für Krisenschulden
Für Unternehmen, die eine solide und zukunftsgeeignete Grundstruktur haben, aber infolge der Krisenbewältigung so belastet sind, dass ihnen vorübergehend für das Wachstum die Finanzkraft fehlt, bietet der Staat seit diesem Jahr einen zusätzlichen Lösungsweg: das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen – von mir be-zeichnet als Restrukturierungsverordnung für Krisenschulden.
Ihr 5-Punkte-Plan für erfolgreiches Wachstum:
- Umsatzqualität: Menge, Preis, Mix. Achten Sie auf diese drei Größen
- Min-Max-Prinzip: Zahlungsziele für gestellte Rechnungen möglichst mi-nimieren, Durchlaufzeiten minimie-ren und die Zahlungsziele für die ein-gekauften Waren und Leistungen ma-ximieren
- Balance: Finden Sie das Optimum zwi-schen geringen Lagerbeständen und schneller Lieferfähigkeit
- Strategie: Bevorzugen Sie nachhaltig profitable Kunden und positionieren Sie sich eindeutig
- Kapitaldienst und Schulden: Überprü-fen Sie Ihre Spielräume, um den beste-henden Druck zu senken.
02/2021 - "Kolumne: Corona Spezial: Neue Restrukturierungsverordnung: Ausweg aus der Krise": Artikel in der Zeitschrift "Wirtschaft in Mainfranken" im Februar 2021 von Markus Urrutia
SANIERUNG. Markus Urrutia, Partner der Consabis GmbH und Experte bei der wirtschaftlichen Entwicklung und Sanierung von Unternehmen, gibt in dieser Kolumne wichtige Hinweise zum neuen gesetzlichen Restrukturierungsrahmen. Dieser wurde vom Gesetzgeber geschaffen, um Unternehmen in kritischen Lagen den Weg zurück zum wirtschaftlichen Erfolg zu erleichtern. Gerade jetzt, mitten in der Corona-Pandemie, könnte diese gesetzliche Novelle etlichen Unternehmen in Mainfranken sehr willkommen sein.
»Erst wer sein Unternehmen einmal durch eine Krise gesteuert hat, ist ein erprobter Unternehmer!« Markus Urrutia, Consabis GmbH.
Schon oft habe ich diese Behauptung gehört und ich meine, sie ist gerechtfertigt. Aber was ist eine Unternehmenskrise eigentlich? Meiner Überzeugung nach ist das jede Unternehmenslage, die lang-, mittel-, kurzfristig oder eventuell sogar akut die Unternehmenszukunft gefährdet. Dabei entstehen solche Krisen in aller Regel langfristig, werden aber oft erst wahrgenommen, wenn die Bedrohung unmittelbar zu erkennen ist. Das ist schade, da der größte und der sozial verträglichste Handlungsspielraum stets dann gegeben ist, wenn eine mögliche Krise frühzeitig erkannt wird. Im schlimmsten Fall endet eine Krise mit der Liquidation oder Krisensanierung des Unternehmens im Rahmen eines Insolvenzverfahrens.
»Unternehmen zu erhalten, liegt im Interesse aller.«
Die Liquidation eines Unternehmens stellt meist einen großen Schaden für viele Betroffene dar. Mitarbeiter verlieren ihren Arbeitsplatz, Unternehmer die eigene Existenz, Lieferanten nehmen wirtschaftlichen Schaden.
Das Interesse des Staates ist es, akut gefährdeten Unternehmen einen Sanierungsrahmen zu bieten, durch den die aktuelle Lage bewältigbarer wird und zugleich die Fairness gegenüber Dritten größtenteils gewahrt bleibt. Bisher gab es hierzu zwei Möglichkeiten: die außergerichtliche Lösung und, nach entsprechendem Insolvenzantrag, eine vom Insolvenz-
gericht freigegebene Lösung. Die außergerichtliche Lösung war meist sehr zeit- und kräftezehrend. Sie erforderte, dass 100 Prozent der Zahlungsverpflichtungen und Vertragspflichten erfüllt werden, es sei denn, man einigt sich individuell auf eine andere Lösung. Da im Unternehmen meist hierfür das Geld nicht mehr ausreichend zur Verfügung stand, brauchte es Zahlungsstützen, entweder durch einen Krisenkredit, einen Mitarbeiter- oder Lieferantenbeitrag, eine Kapitalstärkung durch die Gesellschafter oder durch die Beteiligung durch einen neuen Investor.
Sehr häufig blieb meist nur noch der Weg über eine gerichtlich erlassene Sanierungsbefugnis, sei es in Eigenverwaltung durch die bestehende Geschäftsführung oder verantwortet durch einen bestellten Insolvenzverwalter. Sobald eine Sanierung im Rahmen der Insolvenzordnung entschieden wurde, wird die Krise öffentlich, was viele Unternehmer scheuen. Dabei geht es oftmals nicht nur um Imagebedenken. So manche Geschäftsbeziehung, insbesondere im industriellen Umfeld, setzt voraus, dass sich der Lieferant nicht im Insolvenzverfahren befindet. Das führt oftmals dazu, dass Insolvenzanträge erst sehr spät gestellt werden, mit der Folge, dass eine Sanierung dann kaum mehr möglich ist.
Ein Teufelskreis, den der Gesetzgeber nun versucht, mit dem neuen „Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen“ kurz StaRUG oder umgangssprachlich Restrukturierungsverordnung, zu durchbrechen.
»Der Staat hat mit der Restrukturierungsverordnung einen hybriden Sanierungsrahmen geschaffen.«
Erstmalig gibt es nun einen Sanierungsrahmen, der es ermöglicht, ähnlich der Insolvenzrechte Zahlungsverpflichtungen per mehrheitlicher Gruppenentscheidung erlassen zu bekommen. Der Vorteil ist, dass einzelne „Sanierungsblockierer“ durch die Gruppenentscheidung zum Schuldenerlass verpflichtet werden, ohne dass dazu ein Insolvenzverfahren vorliegen muss. Der damit verbundene Vorteil ist, dass die Krise nicht öffentlich gemacht werden muss. Der Imageverlust und ein eventueller Verlust von Geschäftsbeziehungen, wie sie in einem klassischen Insolvenzverfahren drohen, bleiben dem Unternehmen damit erspart. Der neue Sanierungsweg darf nur beschritten werden, solange keine unmittelbare Insolvenzantragspflicht besteht. Weitere Voraussetzungen, um in diese Sanierungsvergünstigung zu kommen, ist eine belastbare Aussage zur Entwicklung der Zahlungsfähigkeit sowie der planerische Beleg, dass von einer positiven Gesundung des Unternehmens in einem definierten Zeitraum durch das gewählte Vorgehen realistisch ausgegangen werden kann. Da die hierfür notwendige finanzintegrierte Unternehmensplanung hohe Ansprüche an den Verfasser stellt, empfehle ich, die Planung durch einen damit vertrauten Restrukturierungsberater erstellen zu lassen.
»Für die verschiedenen Betroffenen hat die neue Regelung unterschiedliche Vorteile.«
Aus der Perspektive der Unternehmen sind die frühzeitigen Sanierungsbefugnisse, das mögliche Umgehen von „Sanierungsblockierern“ sowie das wahrscheinliche Vermeiden eines Imageschadens große Vorteile. Kritisch zu beurteilen ist hingegen das Risiko einer Schadensersatzforderung, falls die Gläubigerinteressen nicht gemäß Restrukturierungsverordnung berücksichtigt wurden, und das zumindest noch teilweise vorhandene Risiko einer Vollstreckung. Eine Begleitung durch einen Juristen mit Insolvenzerfahrung sei dringend empfohlen.
Für die Gläubiger wiederum liegt der größte Vorteil im frühzeitigeren Sanierungsbestreben, meist dann schon begleitet durch einen Restrukturierungsexperten. Die Wahrscheinlichkeit steigt, dass im Rahmen des Sanierungsprozesses die offenen Rechnungen der Gläubiger beglichen werden. Die größte Gefahr der neuen Restrukturierungsregeln ist, dass durch die Gläubigergruppierungen einige gegen ihren Willen Entscheidungen akzeptieren müssen, denen sie bisher nicht zugestimmt hätten.
Für die Gesellschafter liegt der größte Vorteil darin, dass das Unternehmen in ihrer Hand verbleibt. Auch die Gesellschafter begrüßen, dass ein etwaiger Imageverlust wesentlich unwahrscheinlicher ist als beim Weg durch die Insolvenz. Ein weiterer Vorteil ist, dass eine gewollte Sanierungsinvestition vermutlich günstiger ausfallen wird, als wenn zusätzlich die Kosten des Insolvenzverfahrens zu tragen sind und das Unternehmen aus der Insolvenz wieder herauserworben werden soll. Kritisch dürften die Gesellschafter und auch die Geschäftsführung des Unternehmens die fehlende Möglichkeit bewerten, Verträge außerordentlich zu kündigen. Neben dem Vollstreckungsschutz und dem wegfallenden Schadensersatzrisiko ist die außerordentliche Vertragskündbarkeit noch immer eines der wichtigsten Argumente für den Weg eines gerichtlichen Sanierungsverfahrens.
Sei es die eigens gesteuerte Sanierung oder die Sanierung unter der Verantwortung eines Insolvenzverwalters. So haben alle Verfahren ihre Berechtigung nebeneinander. Dieses Thema habe ich mit dem Sanierungsexperten Peter Roeger für Sie nochmals genauer beleuchtet. Im Anschluss lesen Sie dazu seine Meinung:
»Die Gegenüberstellung der Sanierungswege zeigt, dass sie alle ihre Berechtigung haben.«
»Durch die Sanierungsmoderation und die außergerichtliche Restrukturierung wird eine Lücke geschlossen.« Peter Roeger, Sanierungsexperte, Insolvenzverwalter und Niederlassungsleiter bei PLUTA Nordbayern.
Durch die Instrumente der Sanierungsmoderation und der außergerichtlichen Restrukturierung wird nun die bisherige Lücke zwischen der vorgerichtlichen Sanierung und der insolvenzrechtlichen Sanierung geschlossen. Im Folgenden werde ich daher kurz die einzelnen Sanierungsvarianten mit ihren Voraussetzungen, Vor- und Nachteilen sowie den jeweiligen Kosten beleuchten.
1. Außergerichtliche Sanierung
Die außergerichtliche Sanierung kann jederzeit durchgeführt werden und ist an keinerlei gesetzliche Voraussetzungen gebunden, erfordert aber eine Einigung mit allen beteiligten Interessengruppen. In diesem Zusammenhang überprüft zunächst ein Unternehmensentwickler mit ausgeprägter Restrukturierungserfahrung die wirtschaftliche Lage des Unternehmens, ermittelt den Sanierungsbedarf und nimmt dann die Verhandlungen mit den Interessengruppen, insbesondere den Gläubigern, Arbeitnehmern und Geschäftspartnern des Unternehmens auf. Soweit es hier zu einer Einigung kommt, wird mit Unterstützung eines Sanierungsjuristen dann ein Sanierungsvergleich geschlossen. Dieser bindet jedoch nur die unterzeichnenden Parteien. Der Geschäftsführer muss in diesem Zusammenhang regelmäßig überprüfen, ob sich das Unternehmen nicht bereits in Folge einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung in der Insolvenzantragspflicht befindet. Soweit dies der Fall ist und der Antrag nicht rechtzeitig gestellt wird, besteht eine strafrechtliche und zivilrechtliche persönliche Haftung des Geschäftsführers für eine Insolvenzverschleppung.
Da diese Sanierung komplett auf Konsens beruht, stellt sie für die meisten beteiligten Interessengruppen keine wesentlichen Risiken dar, sollte von diesen aber durchaus ernst genommen werden. Da in diesem Zusammenhang den Gläubigern jedoch die Probleme des Unternehmens bekannt werden, kann sich hier bei Scheitern der Sanierungsverhandlungen ggf. ein Anfechtungsrisiko für die Gläubiger ergeben. Zahlungen, welche die Gläubiger dann im Rahmen des Vergleichs oder auch anderweitig erhalten, können gem. §133 InsO anfechtbar sein. Besonderheiten sind auch bei der Gewährung von zusätzlichen Sicherheiten zu berücksichtigen.
Der Kostenaufwand für diese Art der Sanierung sind die Kosten für den eingesetzten Restrukturierungsberater und den Sanierungsjuristen.
2. Sanierungsmoderation gemäß §§ 94 ff StaRUG
Bei der Sanierungsmoderation handelt es sich um eine Weiterentwicklung der außergerichtlichen Sanierung mit zwei wesentlichen Vorteilen.
Auf Antrag des Unternehmens bestellt das Gericht einen unabhängigen Sanierungsmoderator, der durch seine unabhängige Position vermittelnd zwischen dem Unternehmen und den jeweiligen Interessengruppen tätig wird. Dadurch besteht die Möglichkeit, festgefahrene Verhandlungen neu zu beleben oder Gläubiger, welche dem Unternehmen nicht vertrauen, von einem Vergleich zu überzeugen.
Zudem besteht die Möglichkeit, den Vergleich gerichtlich bestätigen zu lassen, mit der Folge, dass das bereits benannte Anfechtungsrisiko für die Gläubiger auf ein Minimum reduziert wird. Den Gläubigern steht daneben mit dem Sanierungsmoderator ein unabhängiger Ansprechpartner zur Verfügung, dem zudem seitens des Unternehmens ein kompletter Einblick in die Geschäftsunterlagen und Bücher zu gewähren ist.
Soweit weder Zahlungsunfähigkeit noch Überschuldung vorliegt, kann der Antrag auf Sanierungsmoderation bei Krisenverdacht (jeder Art von wirtschaftlichen oder finanziellen Schwierigkeiten) gestellt werden.
Neben den bereits benannten Kosten der außergerichtlichen Sanierung fallen hier noch die Kosten für den Sanierungsmoderator (ca. 300 bis 400 Euro/Stunde) sowie Gerichtskosten von einmalig 500 Euro an.
3. Restrukturierungsplan gemäß StaRUG
Soweit die beiden vorbenannten Varianten in Folge einer fehlenden Zustimmung aller Gläubiger nicht zum Ziel führen, ist es möglich, diese Gläubiger mittels eines gerichtlich bestätigten Restrukturierungsplans an diesen Plan zu binden. Innerhalb einer Gläubigergruppe reicht hier eine Mehrheit von 75 Prozent. Sollte diese nicht erreicht werden, aber die Mehrheit der anderen Gläubigergruppen zustimmen (bzw. bei zwei Gruppen eine zustimmen), wird der Plan unter bestimmten Voraussetzungen dennoch angenommen.
Wesentliche Bedingung für den gerichtlich bestätigten Restrukturierungsplan ist die drohende, aber noch nicht eingetretene Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens. Daneben muss ein zumindest in Grundzügen erarbeitetes Sanierungskonzept inklusive Finanzplanung vorliegen.
Der Geschäftsführer des Unternehmens muss ab Antragstellung auch die Interessen der Gesamtheit der Gläubiger wahren und haftet persönlich für entstandene Schäden. Die gesetzliche Insolvenzantragspflicht bei einer entstehenden Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung wird durch eine entsprechende Anzeigepflicht gegenüber dem Insolvenzgericht ersetzt.
Zusätzlich können sogenannte Stabilisierungsanordnungen beantragt werden. Hierdurch können für einen begrenzten Zeitraum Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt werden und es kann eine Verwertungssperre für bewegliche Gegenstände, z.B. geleaste Maschinen, veranlasst werden.
Für Gläubiger bietet dieses Verfahren einerseits den Vorteil, dass blockierende Mitgläubiger überstimmt werden können. Andererseits kann es aber bedeuten, dass in die Rechte der Gläubiger und deren wirtschaftlichen Werte gegen deren Willen massiv eingegriffen wird.
Zusätzlich zu den Kosten der außergerichtlichen Sanierung als Vorbereitung des Restrukturierungsplans fallen hier nun weitere Kosten für die rechtliche Betreuung des Unternehmens im Restrukturierungsverfahren (300 bis 400 Euro/Stunde), für den gerichtlich bestellten Restrukturierungsberater (300 bis 350 Euro/Stunde) und Gerichtskosten an.
4. Insolvenzrechtliche Sanierung
Die Möglichkeit zur Sanierung im Rahmen des Insolvenzrechts besteht weiterhin. Sie kann grundsätzlich in der Form eines klassischen Insolvenzverfahrens als auch einer Eigenverwaltung bei Vorlage zusätzlicher Voraussetzungen durchgeführt werden. Da die Eigenverwaltung sich nur graduell bei der Mitbestimmung des Unternehmens unterscheidet, stelle ich im Wesentlichen die Unterschiede der vorgerichtlichen Sanierung zur Insolvenzverwaltung dar.
Bei drohender Zahlungsunfähigkeit besteht die Wahlmöglichkeit, einen Insolvenzantrag zu stellen. Bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit und bei Überschuldung besteht hingegen die Verpflichtung zur Antragstellung.
Im Gegensatz zu den vorgenannten Sanierungsvarianten wird das Unternehmen im vorläufigen Insolvenzverfahren von der bisherigen Geschäftsführung zusammen mit einem vorläufigen Insolvenzverwalter geführt. Ab Insolvenzeröffnung wird das Unternehmen dann formell vom Insolvenzverwalter weitergeführt, dies geschieht jedoch faktisch meist in Zusammenarbeit mit der bisherigen Geschäftsleitung. Die operative Leitung und auch ein Großteil der Kunden- und Lieferantenkontakte werden daher meist, soweit möglich und sinnvoll, durch die bisherige Geschäftsleitung wahrgenommen.
Mit Antragstellung ist die bisherige Geschäftsleitung jedoch vom Risiko der strafbaren Insolvenzverschleppung sowie einer möglichen persönlichen Haftung befreit.
Im Rahmen des Insolvenzverfahrens gibt es im Gegensatz zu allen anderen Sanierungsvarianten die Möglichkeit, sämtliche vorhandenen Verträge, insbesondere Miet-, Leasing-, Lieferanten-, Pensions- und Absatzverträge zu beenden. In der Folge kann ein Unternehmen durch diese Vertragsbeendigung von diesen Altlasten befreit werden und ohne die alten Schulden durch eine sogenannte übertragende Sanierung neu durchstarten.
Da, wie bereits ausgeführt, alle Schulden beim insolventen Altunternehmen verbleiben, stellt sich dieses Verfahren für die Gläubiger als größtes Risiko dar. Die Kunden hingegen haben den Vorteil, hier einen stabilen Geschäftspartner für die Zukunft zu erhalten.
Die Kosten eines Insolvenzverfahrens liegen voraussichtlich etwas über den Kosten einer außergerichtlichen Sanierung nach StaRUG. Da diese Kosten jedoch aus der erwirtschafteten Insolvenzmasse beglichen werden, belasten sie nicht das sanierte Unternehmen, sondern letztlich die Gläubiger.
Zusammenfassung
Soweit ein Unternehmen über eine stabile Finanzplanung verfügt und die Überprüfung durch einen Unternehmensentwickler im Wesentlichen finanzwirtschaftliche Probleme noch frühzeitig genug erkennen lässt, macht eine Sanierung durch freie Verhandlung bzw. einen Sanierungsmoderator oder auch im Rahmen einer Sanierung nach StaRUG Sinn.
Sobald die Probleme sich jedoch aus der Gesamtstruktur ergeben, insbesondere auch in Folge von vertraglichen Verpflichtungen und die finanzielle Krise schon weiter fortgeschritten ist, eignet sich eine Sanierung durch ein Insolvenzverfahren wesentlich besser.
01/2021 - "Investorenlösung für Maschinenbauunternehmen erfolgreich umgesetzt" mit Markus Urrutia
Investorenlösung für das Unternehmen Stefan Plätzer Maschinenbau GmbH umgesetzt
Geschäftsfeld Insolvenzverwaltung
- Begutachtung der Unternehmenslage durch Markus Urrutia, Beratungsgesellschaft CONSABIS GmbH führt zum Lösungsvorschlag „insolvenzlich gestütze, übertragene Sanierung“.
- PLUTA-Restrukturierungsexperte Roeger erzielt Nachfolgelösung.
- Großteil der Arbeitsplätze und Standort in Eggolsheim bei Bamberg bleiben erhalten.
Trotz der Covid-19-Krise und der schwierigen Rahmenbedingungen erzielte Insolvenzverwalter Peter Roeger von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH eine optimale Lösung im Verfahren der Stefan Plätzer Maschinenbau GmbH. Der Großteil der Arbeitsplätze bleibt erhalten und die Sicherungsgläubiger erhalten eine bestmögliche Quote. Die Integration des Geschäftsbetriebes im Rahmen der übertragenden Sanierung ist nun abgeschlossen. Damit können die Mitarbeiter des bayerischen Maschinenbauunternehmens positiv in die Zukunft blicken.
Das Unternehmen aus Eggolsheim bei Bamberg musste im vergangenen Jahr Insolvenz beantragen. Insolvenzverwalter Roeger führte den Geschäftsbetrieb von Stefan Plätzer Maschinenbau fort und startete zusammen mit der Unternehmensberatung CONSABIS einen strukturierten Investorenprozess, um für den Betrieb eine Nachfolgelösung zu finden.
Dieser Prozess konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Die Stahlbau Metalltechnik Johann Heim GmbH übernahm mit Wirkung zum 1. September 2020 den Geschäftsbetrieb der Stefan Plätzer Maschinenbau GmbH. Über den Kaufpreis vereinbarten die Beteiligten Stillschweigen. Nahezu alle Mitarbeiter wurden vom Erwerber übernommen. Der bisherige Geschäftsführer Stefan Plätzer ist ebenfalls weiter an Bord. Zitat Stefan Plätzer gegenüber Markus Urrutia: “So kompetent, besonnen und zielgerichtet wie Sie handeln, hätte ich Sie gern schon vor sechs Monaten bei uns gehabt. Wenn es einer geschafft hätte, uns vor der aktuellen Lage zu retten, dann Sie!“
„Die wirtschaftliche Lage durch Corona ist nicht einfach. Auch die Gespräche mit potenziellen Investoren zeigten das deutlich. Umso mehr freut mich und mein Team die erzielte Einigung und die erfolgreiche Übernahme im Investorenprozess“, sagt PLUTA-Rechtsanwalt Roeger.
Optimale Unterstützung des Investorenprozesses
Im Verfahren wurde das Instrument der Kurzarbeit bedarfsgerecht eingesetzt. Zudem wurden die Leistungsträger durch intensive Kommunikation an das Unternehmen gebunden. Die Unternehmensberatung CONSABIS GmbH begleitete den Investorenprozess. Neben der Unterstützung bei der Investorensuche bereitete der M&A-Experte Markus Urrutia von CONSABIS auch die Liquiditätssteuerung vor. Dies geschah teilautomatisiert und softwaregestützt, wodurch die Verfahrenskosten reduziert wurden. Roeger ist sehr zufrieden mit der Unterstützung durch CONSABIS. „Ich bin beeindruckt, in welcher Geschwindigkeit Markus Urrutia, Consabis GmbH mehrere geeignete Interessenten u.a. aus seinem umfangreichen Netzwerk finden konnte und zuletzt auch einen strategischen Käufer zum Erwerb der Vermögenswerte des Unternehmens überzeugen konnte“. Davon profitieren letztendlich auch die Gläubiger im Verfahren“, so PLUTA-Sanierungsexperte Roeger.
Betrieb mit 240 Jahren Firmengeschichte
Geschäftsführer Johann Heim zeigt sich begeistert: „Mit der Übernahme haben wir unsere Fertigungsmöglichkeiten in Richtung kleinere Dimensionen erweitert. Dazu gehören anspruchsvolle CNC-Geometrien sowie automatisierte Serienfertigung inkl. CAD/CAM-Umgebung und präziser Messtechnik. Die Mitarbeiter verfügen über großes Know-how. Wir haben hochqualifizierte Fachkräfte, kompetente Führungsstrukturen und eine attraktive Fertigungsstätte übernommen.“ Der Standort von Stefan Plätzer Maschinenbau in Eggolsheim bei Bamberg bleibt damit erhalten. Heim ergänzt: „Auch der neue Standort passt gut in unsere Wachstumsstrategie. Mit zwei Werken in Hallstadt und Eggolsheim sind wir für die Zukunft sehr gut aufgestellt.“
Die Stahlbau Metalltechnik Johann Heim GmbH mit Hauptsitz in Hallstadt im Landkreis Bamberg blickt auf über 240 Jahre Firmengeschichte zurück. Das Unternehmen ist ein renommierter Zulieferer und Lohnfertiger für Industrie, Handwerk und private Kunden. Zu den Leistungsbereichen gehören die Schweißbearbeitung, sowie die flexible Blechbearbeitung und die Zerspanung. Der TÜV-zertifizierte Betrieb beschäftigt 120 Mitarbeiter und bildet jährlich auch selbst aus. Aufgrund der Branchenkompetenz hat sich Firma Heim entschieden, Markus Urrutia zur Integration des neu erworbenen Unternehmens in das bestehende Unternehmen zu beauftragen. Zitat J. Heim: „Wir haben uns bewusst für die Kompetenz und Branchenexpertise von Markus Urrutia entschieden, da wir ihn schon aus vorgelagerten Projekten kannten und ihm gegenüber ein großes Vertrauensverhältnis herrscht. Wir sind beeindruckt, wie er mit Herzblut und Zielstrebigkeit zu unserem Erfolg beiträgt.“
Rückgang im Automotivebereich
Das Amtsgericht Bamberg eröffnete im September 2020 das Verfahren über das Vermögen der Stefan Plätzer Maschinenbau GmbH und bestellte Peter Roeger von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH zum Insolvenzverwalter. Er war zuvor bereits als vorläufiger Insolvenzverwalter für das bayerische Maschinenbauunternehmen tätig. Krisenursachen waren neben einem zu schnellen Wachstum und einem zu hohen Investitionsaufkommen der Bedarfsrückgang im Automotiveumfeld; zudem belasteten die Herausforderungen der Covid-19-Krise das Unternehmen.
06/2020 - "Kolumne: Corona Spezial: Wie Unternehmen aus der Krise herauskommen": Artikel in der Zeitschrift "Wirtschaft in Mainfranken" im Juni 2020 von Markus Urrutia
Wie Unternehmen aus der Krise herauskommen
KRISENMANAGEMENT. Markus Urrutia ist Unternehmensberater und Experte für die Entwicklung und Sanierung von Unternehmen. Er hat für die „Wirtschaft in Mainfranken“ wichtige Hinweise zusammengetragen, wie Unternehmen mit der aktuellen Situation umgehen können. Diesmal geben Experten Antworten auf die Frage, wie Unternehmen Fixkosten steuern und Liquidität sichern können.
"Fixkosten in Phasen wegbrechender Umsätze gehören zu den größten Risiken, denen Unternehmen ausgesetzt sind. Aber auch da gibt es Lösungen." Markus Urrutia, Consabis GmbH
Wenn Sie mich vor acht Wochen gefragt hätten, wie sich die Wirtschaft im Jahr 2020 entwickelt, hätte ich vermutlich geantwortet: "Ich stelle fest, dass sich erste Wolken am Horizont abzeichnen, aber mit einer guten Kosten- und einer selektiven Umsatzsteuerung sollte das bewältigbar sein." Kurz darauf war alles anders! Seitdem erlebt die Welt eine Krise, die allein in Deutschland schon jetzt aus meiner Sicht mindestens das Ausmaß der Krise der 1990er-Jahre hat. Im März lagen die Exporte Deutschlands auf einem historisch tiefen Niveau. Das ist nur die Vogelperspektive. Im Detail betrachtet, stelle ich zwei Arten von Krisenbetroffenheit fest. Es gibt die Krise der Unternehmen, die schlagartig unter der Schließung litten, und es gibt die Gruppe von Unternehmen, die es nicht so radikal getroffen hat, die sich aber mit dem Krisenmanagement vermutlich über einen längeren Zeitraum befassen müssen. Was für beide gilt, ist die ausgeprägte Notwendigkeit, Fixkosten zu minimieren und die Zahlungsfähigkeit aufrechtzuerhalten.
Fixkosten über Kurzarbeit minimieren
In vielen Unternehmen sind die Personalkosten der größte interne Kostenblock. Früher gab es zwei Möglichkeiten: das Personal profitabel auszulasten oder es zu reduzieren, falls es einem gesenkten Umsatzniveau angepasst werden musste. In Zeiten reduzierten Umsatzes mussten sich Unternehmen früher oft von wertvollen Mitarbeitern trennen, obwohl sie wussten, dass ihnen diese Mitarbeiter beim Wachstum nach der Krise fehlen werden. Noch heute können wir das in vielen Ländern mitbekommen. Bei uns haben Unternehmer mittlerweile zum Glück eine zusätzliche Option: das Binden der wertvollen Mitarbeiter an das Unternehmen und das parallele Kompensieren einer reduzierten Auslastung mittels des Kurzarbeitergeldes. Meiner Meinung nach ist dieses Instrument eine der stärksten Krisenhilfen, die unser Sozialsystem vorhält. Mitarbeiter machen den Erfolg und sollten entsprechend an das Unternehmen gebunden bleiben, damit es nach der Krise wieder erfolgreich wachsen kann. Ich rate Ihnen, dieses Instrument aktiv zu nutzen, damit Ihre Liquidität in der Krisenzeit nicht unnötig belastet wird, Sie dadurch stets zahlungsfähig bleiben und bestens aufgestellt sind, um nach der Krise wieder gestärkt wachsen zu können.
Zahlungsfähigkeit im Dialog mit der Hausbank sicherstellen
Trotz aller Vorsicht kann es in Zeiten unerwarteter, extremer Umsatzeinbußen zum plötzlichen Zahlungsengpass kommen. Ich stelle fest, dass für viele Unternehmen im Dialog mit den Hausbanken wieder neue Perspektiven entstehen. Es ist beruhigend zu erfahren, dass es oft die Möglichkeit gibt, stützende Kredite zu erhalten. Die Kredite sind dafür gedacht, einem akuten Problem die Bedrohung dadurch zu nehmen, dass man die Lösung auf einen größeren Zeitraum verlagert. Eine Finanzlücke, die heute existenzbedrohend ist, kann durch eine über den Kreditrückzahlungszeitraum gestreckte Finanzbelastung so abgemildert werden, dass sie bewältigbar wird. Ein Vorteil, dem viele Unternehmen ihren zukünftigen Erfolg verdanken werden – oftmals unterstützt nämlich der Faktor Zeit bei der Lösung einer herausfordernden Aufgabe. Bedenken Sie aber, dass Krisenüberbrückungskredite nur dann eine nachhaltige Hilfe darstellen, wenn sie während der nachfolgenden Wachstums- und Ertragsphase wieder eine solide Bilanz zwischen Eigenkapital und Krediten herstellen. So werden Sie anschließend wieder gerüstet sein, um auch die nächste Krise mit diesem hervorragenden Instrument zu meistern.
Um für diese zwei wichtigen Aspekte des Krisenmanagements – Kurzarbeit und die Bankenhilfe – mehr Klarheit zu bieten, habe ich die nachfolgenden Expertendialoge geführt.
"Die aktuelle Situation zeigt, dass Verträge regelmäßig überprüft und entsprechend angepasst werden müssen. Auch die Arbeitsverträge." Dorothea Burkard, Rechtsanwältin bei Bendel & Partner
Kurzarbeit ist ein arbeitspolitisches Instrument, um in Krisenzeiten den Mitarbeitern eine Arbeitsplatzperspektive zu geben und zugleich bei den Unternehmen die Belastung der Fixkosten zu reduzieren. Damit Sie von den Möglichkeiten der Kurzarbeit profitieren, habe ich die wesentlichen Aspekte zusammengestellt. Wichtig dabei ist, dass ein zweistufiges Verfahren durchlaufen werden muss.
1. Stufe: Einführung Kurzarbeit
Kurzarbeit kann grundsätzlich nicht einseitig durch den Arbeitgeber angeordnet werden. Sie ist in der Regel Ergebnis einer einvernehmlichen Einigung. Diese kann erfolgt sein auf der Rechtsgrundlage eines Tarifvertrages, einer Betriebsvereinbarung oder einer einzelvertraglichen Vereinbarung (Arbeitsvertrag oder Zusatzvereinbarung).
2. Stufe: Kurzarbeitergeld KUG
a) Voraussetzungen gemäß §§ 95 ff. SGB III
Die Corona-Pandemie führt in vielen Fällen zu einem erheblichen Arbeitsausfall. Neben einem unabwendbaren Ereignis (z.B. behördliche Betriebsschließung) oder wirtschaftlichen Gründen (z.B. Auftragsrückgang) muss der Arbeitsausfall vorübergehend und unvermeidbar sein. Um der Kurzarbeit eventuell entgegenwirken zu können, muss vor Einführung vor-handener Urlaub aus dem Urlaubsjahr 2019 eingebracht werden. Zudem müssen gegebenenfalls Überstunden- und Arbeitszeitkonten aufgelöst werden. Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden wurde durch das Gesetz vom 13.03.2020 verzichtet. In diesem Zuge wurde auch beschlossen, dass nur mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben müssen. Im Betrieb muss mindestens ein Arbeitnehmer beschäftigt sein. Außerdem muss es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handeln. Das Arbeitsverhältnis darf weder gekündigt noch durch einen Aufhebungsvertrag aufgelöst sein, da sonst ein etwaiger Anspruch auf Kurzarbeitergeld (KUG) erlischt. Neu ist zudem, dass auch Leiharbeitnehmer einbezogen werden können.
b) Höhe
Das KUG beträgt 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns bzw. 67 Prozent für Arbeitnehmer, die mindestens ein Kind haben. Eine freiwillige Aufstockung durch den Arbeitgeber ist grundsätzlich möglich. Die Große Koalition hat zudem eine bis Jahresende geltende Erhöhung des KUGs beschlossen. Demnach soll bei einer Reduzierung der Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent ab dem vierten Monat eine Aufstockung um 70 bzw. 77 Prozent und ab dem siebten Monat um 80 bzw. 87 Prozent erfolgen. Die Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden dem Arbeitgeber erstattet.
c) Folgen
Überstunden während des Kurzarbeitszeitraums sind grundsätzlich unzulässig, da diese ein Indiz für die Vermeidbarkeit des Arbeitsausfalls sein können. Überstunden dürfen daher nur in Ausnahmefällen angeordnet werden, z.B. zur Ausführung dringender Reparaturarbeiten oder zur Abwicklung eines einzelnen Eilauftrags. Bei Krankheit besteht ein Anspruch auf KUG für bis zu sechs Wochen. Bestand die Arbeitsunfähigkeit bereits vorher, erhält der Arbeitnehmer einen ergänzenden Anspruch auf Krankengeld gegen die Krankenkasse in Höhe des KUGs.
Urlaub kann grundsätzlich auch während der Kurzarbeitsphase genommen werden. Der Urlaubsanspruch kann gegebenenfalls in Folge der Kurzarbeitszeiten gekürzt werden, das Urlaubsentgelt hingegen bleibt auch während der Kurzarbeit in der üblichen Höhe bestehen.
Die Höchstbezugsdauer liegt im Grundsatz bei zwölf Monaten
Der Arbeitgeber hat den Arbeitsausfall bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit anzuzeigen. Ein entsprechendes Formular zur Anzeige („KUG 101“) und zum Antrag auf KUG („KUG 107“) befinden sich auf den Internetseiten der Arbeitsagentur.
"Wer vor der Krise erfolgreich war, wird dies auch nach der Krise wieder sein." Jens Rauch, Vorstandsmitglied Sparkasse Mainfranken Würzburg
In Zeiten der Krise steht die Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit bei den Unternehmen im Vordergrund. Die in der Vergangenheit gemachten operativen Gewinne haben hierfür bestimmt in vielen Fällen ein gewisses Polster geschaffen. Doch in Zeiten, in denen der Umsatz ganz rapide einbricht, ist dieses Polster oftmals schnell aufgebraucht, wenn nicht ergän-zende Finanzierungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Liquidität verbessern
Ihre Hausbank wird Sie bei der Sicherung Ihrer Zahlungsfähigkeit mit zwei Maßnahmen unterstützen können: Stundung von Kreditraten und Bereitstellung von vertretbaren Finanzierungen – unter Einbindung von Fördermitteln und Krediten. Die regionalen Banken stehen somit, auch in dieser Zeit der Pandemie, zu ihrer Verantwortung. So hat die Sparkasse Mainfranken Würzburg in den ersten Wochen der Krise bereits mehreren 100 Unternehmen durch Stundungen von Kreditraten schnell und unbürokratisch Liquiditätsspielräume verschafft. Teilweise ist aber allein das Instrument der Stundung nicht ausreichend und es bedarf eines Kredites, um die Krise zu meistern. Aber: Jeder noch so gut gemeinte Hilfskredit muss irgendwann auch zurückgezahlt werden. Mit den Kunden muss demnach ein ganzheitliches Finanzierungskonzept gefunden werden – neue und alte Kredite werden entsprechend zu einer Gesamtlösung strukturiert.
Für die Kreditentscheidung ist die Leistungsfähigkeit des Unternehmens die wesentliche Basis. Dabei wird grundsätzlich von der Annahme ausgegangen, dass jedes Unternehmen, das vor der Krise erfolgreich war, dies auch nach der Krise wieder sein wird. Trotz aller Hilfsbereitschaft müssen wir uns aber alle im Klaren darüber sein, dass es für die Entscheidungen der Banken Regeln gibt, die auch in dieser Zeit bestehen. So werden Rahmenbedingungen durch gesetzliche Anforderungen, interne Regelwerke und auch die Vorgaben der Förderinstitute wie KfW und LfA vorgegeben. Um in diesem Kontext für etwas Vereinfachung zu sorgen, hat die KfW eine unbürokratische Unterstützung für Unternehmen entwickelt, die durch die Coronakrise zusätzlichen Finanzierungsbedarf haben:
Der KfW-Schnellkredit
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die seit 1. Januar 2019 am Markt tätig sind, mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigen und entweder im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt haben. Die Unternehmen bestätigen, dass sie zum 31.12.2019 kein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß der EU-Definition waren. Durch die 100-prozentige Haftungsfreistellung der KfW entfällt die sonst übliche Risikoprüfung der Hausbank. Über diese Fördermaßnahme kann der Kreditbetrag bis zu 800.000 Euro pro Unternehmensgruppe betragen. Unabhängig von dieser einfachen und schnellen Kreditvergabe, haben die Unternehmen den Blick auch darauf zu richten, dass auch diese Förderkredite in der Zukunft zurückgezahlt werden müssen.
"Wir stehen auch in dieser schwierigen Zeit fest an der Seite unserer Kunden. Selbstverständlich müssen wir eine Kreditprüfung durchführen, und die nehmen wir ernst. Vorrangig wollen wir aber die beste Lösung für unsere Firmenkunden finden." Holger Perrey, Niederlassungsleiter Mittelstand, Commerzbank AG, Würzburg
Wir, die Banken der Region, tun aktuell alles, um die Liquiditäts- und Kreditversorgung für unsere Firmenkunden zu sichern und sie bei der Bewältigung der Coronakrise zu unterstützen. Viele Unternehmen haben bestehende Kreditlinien in Anspruch genommen und benötigen trotzdem noch zusätzliche Liquidität oder einen Liquiditätspuffer. Alleine die Commerzbank hat coronabedingt im März und April mehr als 120 neue Finanzierungsanfragen mit einem Volumen von rund 400 Millionen Euro erhalten.
Die Förderbanken KfW und LfA bieten neue Wege aus der Krise
In den vergangenen Wochen haben sich Firmen voller Vertrauen an die Banken gewandt und nach Wegen gesucht, um die Coronakrise zu bewältigen. Die Firmenkundenbetreuer in Unter- und Oberfranken arbeiten aktuell mit Hochdruck daran, die Vielzahl an Anträgen zeitnah zu prüfen und an die KfW sowie andere Förderinstitute, wie z.B. die LfA Förderbank Bayern, weiterzuleiten. Etliche erste Kredite sind bereits zur Auszahlung gekommen. Dadurch haben Unternehmen, die unverschuldet in diese Krise gerutscht sind, eine neue positive Perspektive erhalten.
Der KfW-Unternehmerkredit
Eine 100-prozentige Haftungsübernahme für KfW-Schnellkredite bis 800.000 Euro für kleinere Unternehmen kann für Unternehmen bis zu einer bestimmten Größe eine gute Lösung darstellen. Für mittlere Unternehmen ist dieser Betrag oft zu klein. Es gibt eine Alternative dazu, bei der zwar die KfW die Bürgschaftszusage geringfügig reduziert, aber trotzdem noch den Großteil des Kreditrisikos trägt (90 Prozent für Unternehmerkredite). Somit ergänzen sich die Programme hervorragend. Aber nicht nur die Firmengröße spielt eine Rolle bei der Kreditaus-wahl. Auch bei den Konditionen, sowohl was den Zins als auch was die Tilgungs- und Sondertilgungsmöglichkeiten anbelangt, gibt es Unterschiede. Ich empfehle, im Dialog mit Ihrem Firmenkundenbetreuer die für Sie beste Lösung aus den zur Verfügungstehenden Möglichkeiten herauszuarbeiten: Positiv bei beiden Kreditarten ist die Laufzeit mit bis zu zehn Jahren, schließlich müssen diese zusätzlichen Kredite auch zurückgezahlt werden. Die Haftungsfreistellung hilft bei der Bewilligung von Krediten, aber sie ersetzt nicht die individuelle Risikoprüfung und die Entscheidung, ob ein Geschäftsmodell nachhaltig tragfähig ist. Wir Banken können und dürfen Kredite nicht einfach durchwinken. Um das zurzeit erhöhte Prüfungsvolumen zeitnah bewältigen zu können, wurden Prozesse beschleunigt und die internen Kapazitäten aufgestockt. Flexibilität und Kundenorientierung bedeutet in dieser Zeit auch, dass Banken über Kredite ohne eine Risikoübernahme durch die KfW entscheiden müssen. Dies ist Alltag und sollte selbstverständlich sein. Für langjährige Kunden, wo man sich gegenseitig vertraut und wir an das Geschäftsmodell glauben, hat die Commerzbank zum Beispiel einen internen Sonderfonds mit einem Volumen von 700 Millionen Euro eingerichtet. Fragen Sie also bei Ihrer Hausbank nach, es ist möglich, dass dort auch solche Lösungen vorhanden sind.
05/2020 - "Kolumne: Corona Spezial: Wie Unternehmen aus der Coronakrise herauskommen": Artikel in der Zeitschrift "Wirtschaft in Mainfranken" im Mai 2020 von Markus Urrutia
Wie Unternehmen aus der Coronakrise herauskommen
KRISENMANAGEMENT. Markus Urrutia ist Unternehmensberater und Experte für die Entwicklung und Sanierung von Unternehmen. Er hat für die „Wirtschaft in Mainfranken“ wichtige Hinweise zusammengetragen, wie Unternehmen mit der aktuellen Lage umgehen können.
"In Krisenzeiten den Unternehmenswert sichern! Besonnenheit, Dialogbereitschaft und Liquiditätsmanagement sind jetzt die Erfolgshebel." Markus Urrutia, Consabis GmbH
Die Coronakrise: Unerwartet schnell war sie da. In Wellen wird sie unsere Wirtschaft in der nächsten Zeit belasten. Egal, ob noch verschont oder schon betroffen: Alle Unternehmen sollten sich spätestens jetzt mit den wesentlichen Instrumenten des Krisenmanagements vertraut machen. Und denken Sie bei Ihren Entscheidungen daran: Jede Krise hat ein Ende. Auch während der Krise gilt es, soziale Werte weiterzuleben und Gesetzestreue zu zeigen. Ihre Mitarbeiter, Lieferanten, Kunden, Vermieter und Banken waren stets Teil Ihres Erfolgs. Daran wird sich nichts ändern.
1. Transparenz schaffen
Eine kapitalintegrierte Unternehmenssteuerung ist jetzt wesentlich. Die klassische Gewinn- und Verlustrechnung, kurz BWA, wird um eine Liquiditätsplanung und -steuerung ergänzt. Notieren Sie Einnahmen, Ausgaben und Geldströme termingerecht. Berücksichtigen Sie Zuschüsse und Zahlungen von Kapitalgebern. Das Ergebnis Ihrer Rechnung muss im Rahmen bestehender Kredit- oder Kontokorrentzusagen noch immer eine positive Liquidität zeigen. Stundungen werden vorübergehend Ihre Liquidität positiv entwickeln. Prüfen Sie, wie zukünftige Stundungsfälligkeiten, Tilgungen und neue Zinsen Ihre Liquidität zusätzlich belasten. Auch dann brauchen Sie noch genügend flüssiges Kapital, um zahlungsfähig zu bleiben.
2. Liquidität sichern
Die Prioritätenliste heißt: Freisetzen von verborgenem Betriebskapital, zustehende Unterstützungen in Form von Zuschüssen oder Hilfen (z.B. Kurzarbeitergeld) nutzen, Stundungsmöglichkeiten finden, Überbrückungskapital organisieren, Sanierungsinstrumente der Insolvenzordnung anwenden. Ist die Krise unerwartet schnell eingetreten, wird man viele Instrumente parallel nutzen müssen. Das ist herausfordernd, aber dann überlebensnotwendig.
3. Belege abspeichern
Viele der Corona-Sondermaßnahmen erfordern den Beleg, dass aktuelle Schieflagen nicht schon vorher bestanden. Vermutlich wird dies im Nachhinein überprüft. Achten Sie daher auf korrekt gebuchte Summen- und Saldenlisten. Speichern Sie Ihre Offene-Posten-Listen, unberechnete Lieferscheine, ungebuchten Wareneingangsscheine, Kontoauszüge, BWAs, Auftragszusagen, Stornierungen, Zulieferer-ABs und eventuelle Lieferverzögerungen ab. Mindestens für diese Stichtage: 31.12.2019, 11.03.2020, Datum einer Antragstellung, Ankündigung oder Eintritt eines relevanten Ereignisses. Erstellen Sie zügig den Abschluss des vergangenen Geschäftsjahres, um aussagefähig zur Höhe des Eigenkapitals zu sein.
4. Risikofaktor gebundenes Betriebskapital – heute an die Zeit nach der Krise denken
Irgendwann ist die Krise vorbei und Sie werden zwei Dinge bemerken:
a) Personen, mit denen Sie in der Krise faire Dialoge geführt und konstruktive Lösungen gesucht haben, werden Ihnen vermutlich die Treue zeigen.
b) Stundungen, die Sie beantragt haben, sind irgendwann zurückzuzahlen.
Es gibt einen dritten, meist unbemerkten Aspekt, der oft dafür verantwortlich ist, dass Unternehmen erst nach der Krise ins Wanken geraten. Die Ursache hierfür liegt im gebundenen Betriebskapital. Es ergibt sich vereinfacht aus der Differenz Ihrer Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten und den noch offenen Rechnungen, die zu Forderungen gegenüber Ihren Kunden führen. Dieser Differenz wird der Wert Ihrer Vorräte hinzugefügt. Das Ergebnis wird zum Umsatz (bzw. der Leistung) ins Verhältnis gesetzt. Nehmen wir mal 15 Prozent gebundenes Betriebskapital zum Umsatz an. Das würde bedeuten, dass eine Umsatzsteigerung von 10.000 Euro Ihr Konto um zusätzliche 1.500 Euro beanspruchen kann. Während der Krise hat Ihr Bankkonto gelitten und das anschließende Wachstum wird das Konto zusätzlich belasten. Die Lösung lautet: Kontrolliert wachsen, Preise und Gewinn streng im Blick haben, kurze Durchlaufzeiten sicherstellen, das Lager minimal halten, darauf achten, dass Ihre Kunden schnell zahlen, und hilfreiche Zahlungsziele mit Ihren Lieferanten vereinbaren. Dann wird die Rückkehr zum Erfolg finanzierbar. Lassen Sie sich von einem Experten hierbei unterstützen – es ist die Kür der Unternehmensentwicklug!
"Die aktuellen Sanierungserleichterungen erfordern Erfahrung und Verantwortungsbewusstsein bei der Inanspruchnahme. Vertraglich Geregeltes gilt nach wie vor - nur ist der aktuelle Fall selten geregelt." Ulrich Schnapp, Rechtsanwalt bei Bendel & Partner
1. Lösungen im Dialog suchen
Die Coronakrise stellt für Vertragsbeziehungen eine enorme Herausforderung dar. Dies gilt in besonderem Maße für Verträge, die für die Beteiligten existenziell sind und für einen längeren Zeitraum fest abgeschlossen wurden (Dauerschuldverhältnisse). Regelungen zur höheren Gewalt, d.h. von Umständen, die sich der Kontrolle und Einflussnahme der Vertragsparteien entziehen, sind möglich, jedoch nur in seltenen Fällen vorhanden. Es gilt dann das gesetzliche Leistungsstörungsrecht, welches für diese Ausnahmefälle kaum praktikable Lösungen bietet und bieten kann. Die "Corona-Gesetze" schützen gerade bei Dauerschuldverhältnissen vor übereilten Entscheidungen und schränken zum Beispiel für Mietverhältnisse das Recht des Vermieters zur Kündigung wegen Zahlungsverzuges vorübergehend ein.
2. Erfahrungen nutzen
Pandemien und andere nicht beeinflussbare Leistungsstörungen werden zunehmen. Die aktuelle Krise bietet daher auch die Chance, bestehende Verträge zu überprüfen und für die Zukunft anzupassen. Verantwortungsbereiche sollten klar abgegrenzt und Folgen nicht abwendbarer Ereignisse transparent geregelt werden.
"Die Insolvenzordnung ist ein mögliches Instrument, um Firmen erfolgreich aus akuten Krisen zu retten." Peter Roeger, Sanierungsexperte und Insolvenzverwalter bei PLUTA
1. Insolvenzantragspflicht teilweise ausgesetzt
Die Pflicht zur Insolvenzantragstellung ist bis zum 30.09.2020 ausgesetzt. Das gilt für Unternehmen, die unmittelbar coronabedingt in die Krise geraten sind. Da der Nachweis des Zusammenhangs für den Geschäftsführer mit Risiken verbunden ist, gibt es eine Vermutungsregel: Er muss belegen, dass das Unternehmen zum 31.12.2019 zahlungsfähig war. Die vereinfachte Nachweispflicht nimmt aber nicht alle Risiken. Wenn am 31.12.2019 schon Krisenzeichen vorlagen und zum Nachweis, dass die Zahlungsfähigkeit nach der Krise wieder gegeben ist, sollte sich der Geschäftsführer bei der Bewertung seiner Rechte und Pflichten durch Experten unterstützen lassen.
2. Haftungs- und -Anfechtungsrisiken gesenkt
In dem Umfang, wie die Insolvenzantragspflicht nicht besteht, werden die Haftungsrisiken einer Insolvenzverschleppung für den Geschäftsführer suspendiert. Dritten und Gesellschaftern wird ermöglicht, trotz der Krise Darlehen zu gewähren und Sicherheiten für neue Darlehen zu erhalten, ohne dass hieraus haftungsrechtliche oder anfechtungsrechtliche Risiken entste-hen. Ebenfalls sollen die Geschäfte mit Unternehmen in der Krise nur unter sehr scharfen Voraussetzungen anfechtbar sein.
3. Antragsmöglichkeiten von Gläubigern eingeschränkt
Gläubiger eines Unternehmens dürfen bis zum 28.06.2020 nur dann wirksam einen Insolvenzantrag stellen, wenn die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bereits zum 01.03.2020 vorlag.
4. Besondere Regeln beachten
Wenn Sie dem Grunde nach insolvenzantragspflichtig sind, müssen Sie dies Ihren Geschäftspartnern mitteilen, da Sie andernfalls ggf. einen Eingehungsbetrug begehen. Zur Vermeidung einer Haftung nach § 64 GmbHG müssen alle Zahlungen daraufhin geprüft werden, ob sie zur Aufrechterhaltung oder Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebes oder Umsetzung eines Sanierungskonzepts erforderlich sind.Es ist fortlaufend zu überwachen, ob die Voraussetzungen für den Wegfall der Antragsverpflichtung (geplante Zahlungsfähigkeit nach der Krise) noch vorliegen. Fallen diese weg, ist unverzüglich ein Insolvenzantrag zu stellen.
5. Der 1. Oktober 2020: Was passiert ab dann?
Ab dem 01.10.2020 besteht wieder die volle Insolvenzantragspflicht (bei Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung ohne positive Fortführungsprognose); das heißt, alle fälligen Verbindlichkeiten sind mit der vorhandenen Liquidität abzugleichen. Soweit sich hieraus eine Zahlungsunfähigkeit (Liquiditätslücke über 10 Prozent) ergibt, muss ein Insolvenzantrag gestellt werden. Soweit das Unternehmen mit seinen Gläubigern eine längere Stundung vereinbart hat, ist diese zu berücksichtigen. Nicht gezahlte Mieten, welche gemäß Art. 240 § 2 EinfGBGB aktuell bis zum 30.06.2022 nicht zu einer Kündigung führen, sind dadurch nicht gestundet und müssen bei den fälligen Forderungen berücksichtigt werden. Trotz Überschuldung besteht nur dann keine Antragspflicht, wenn eine positive Fortführungsprognose vorliegt.
"Jetzt geht es vorrangig um den Erhalt der Liquidität. Individuelle Regelungen mit dem Finanzamt können hierbei helfen." Rüdiger Pickel, Steuerberater ,Partner bei Pickel & Partner Wirtschaftsprüfer - Steuerberater - Rechtsanwälte
1. Zinsfreie Steuerstundung beantragen
Sie können für Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuerzahlungen Stundung beantragen, wenn diese bereits fällig sind oder fällig werden. Für die Umsatzsteuer gilt, dass diese nur für den jeweiligen Voranmeldungszeitraum separat auf Antrag zu stunden ist. Im Hinblick auf die Gewerbesteuer ist zu beachten, dass die jeweilige Stadt beziehungsweise Gemeinde über Stundungen entscheidet. Die Stundung von Lohnsteuer für den Arbeitgeber ist derzeit nicht möglich. Hier müssten sich die Arbeitgeber oder deren Steuerberater mit dem Finanzamt individuell in Verbindung setzen und Vollstreckungsaufschub beantragen. Der Antragsteller muss ohne ausführliche Begründung belegen, dass er unmittelbar und in nicht unerheblichem Ausmaß von der Coronakrise betroffen ist. Das ist einfacher, wenn sein Betrieb aufgrund einer Einzel- oder Allgemeinverfügung geschlossen wurde. Ist er mittelbar betroffen, weil die Kri-se durch Umsatzrückgänge, Lieferengpässe, Krankenquote et cetera ausgelöst wurde, die der allgemeinen Coronakrisenlage zuzuschreiben sind, gelten die allgemeinen Grundsätze.
2. Rückerstattung und Erlass von Steuervorauszahlungen beantragen
Als von der Coronasituation Betroffener können Sie parallel einen Antrag auf Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung und auf Herabsetzung der Steuervorauszahlungen stellen, um so kurzfristig Liquidität zu erzeugen. Denken Sie jedoch bitte daran, dass bei Fälligkeit der Steuer diese wieder vorhanden sein muss.
3. Frühzeitige Abgabe der Steuererklärung
Eine frühzeitige Abgabe von Steuererklärungen, insbesondere aktuell für den Veranlagungszeitraum 2019, ist im Hinblick auf die Liquiditätsbeschaffung dann sinnvoll, wenn mit einer hohen Erstattung fest zu rechnen ist und ein nachträglicher Herabsetzungsantrag nicht mehr rechtzeitig gestellt wurde.
4. Verlustrücktrag nutzen
Für Zwecke der Erstattung von Einkommensteuer und Körperschaftsteuer können Verluste ein Jahr rückgetragen werden, nicht jedoch für die Erstattung von Gewerbesteuer. Ein solcher Verlustrücktrag ist auf eine Million Euro (bei Zusammenveranlagung zwei Millionen Euro) begrenzt. Ein nicht genutzter Verlust kann auf unbestimmte Zeit vorgetragen und in den nachfolgenden Jahren in Höhe von 60 Prozent der positiven verbleibenden Einkünfte verrechnet werden. Nach den Plänen der Bundesregierung sollen Unternehmen in der Coronakrise eine Verlustverrechnung zeitlich vorziehen können. So sollen sie Verluste, die voraussichtlich im Jahr 2020 entstehen, pauschal bei der Berechnung der Steuervorauszahlungen 2019 angerechnet bekommen, um sich durch Anträge auf Herabsetzung der Vorauszahlungen 2019 entsprechend zusätzliche Liquidität zu beschaffen. Die Verlustverrechnung soll jedoch maximal auf 15 Prozent des Gewinns des Vorjahres begrenzt sein. Außerdem bleibt es voraussichtlich bei einem Verlustausgleich bis maximal eine Million Euro (bei Zusam-menveranlagung zwei Millionen Euro).
5. Umstellung des Wirtschaftsjahres
Sollte das Wirtschaftsjahr des Unternehmens vom Kalenderjahr abweichen und im Jahr 2020 mit einem hohen Gewinn abschließen, ist dieser im Rahmen der Veranlagung 2020 zu besteuern. Gleichzeitig könnte infolge der Coronakrise in den verbleibenden Monaten des Jahres 2020 ein Verlust entstehen, der sich erst im Rahmen der Veranlagung 2021 wegen des abweichenden Wirtschaftsjahres auswirken würde. Eine Verlustverrechnung in 2020 mit dem Gewinn 2019/2020 wäre dadurch zu erreichen, indem noch im Jahr 2020 das Geschäftsjahr auf Kalenderjahr umgestellt würde.
6. Liquidität durch Soforthilfen
Bund und Länder haben jeweils Soforthilfen in Form von Zuschüssen aufgelegt. Der gewährte Zuschuss ist kein Kredit, er muss nicht zurückgezahlt werden, wirkt sich aber auf den zu versteuernden Gewinn erhöhend aus. Beachten Sie bei Antragstellung auch das Kleingedruckte, um ggf. rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Der Geschäftsführer bzw. Inhaber verantwortet die Antragsberechtigung. Sie setzt voraus, dass infolge der Corona-Pandemie die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand zu zahlen, und dass das Unternehmen am 31.12.2019 nicht in akuten Schwierigkeiten war. Bei Auslegung der Definition des Liquiditätsengpasses treten leider stetig ungeklärte Fragen auf, die womöglich erst bei späterer Prüfung der Anträge beantwortet werden. Nicht nachvollziehbar ist aus unserer Sicht, dass Personalkosten bei der Ermittlung des Liquiditätsengpasses nicht berücksichtigt werden sollen.
02/2020 - Seminar "Starke Mitarbeiter: starkes Unternehmen" vom 14.02.2020 im Bildungswerk der Baden-Württembergischen Wirtschaft in Steinheim/Murr von Markus Urrutia
Im Seminar „Starke Mitarbeiter: starkes Unternehmen“, durchgeführt am 14.02.2020 im Bildungswerk der Baden-Württembergischen Wirtschaft in Steinheim/ Murr, zeigte Markus Urrutia, dass sich der Unternehmenserfolg durch den Unternehmenswert messen lässt. Auf diesen Erfolg haben insbesondere auch Personalwerte großen Einfluss. Produktivitätsvergleiche zwischen verschiedenen Unternehmen bzw. im Unternehmen selbst über die Betrachtung im Laufe der Zeit zeige sich durch den Quotienten aus Rohergebnis eines Unternehmens zum dazu nötigen Personaleinsatz. Ziel ist es neben der Maximierung der Personalleistung den Personaleinsatz effizienter bzgl. der Kapazität und des Entgeltes zu gestalten.
Der Arbeitgeberverband der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg bietet den Mitgliedern einen attraktiven Personalbenchmark M + E, welcher in Zusammenarbeit mit Consabis entwickelt wurde. Schwerpunkte dabei sind:
- die Zeitproduktivität
- die Entgeltproduktivität
- die geleisteten Arbeitsstunden
- der Personalaufwand
Dabei werden mehrere Unternehmen verschiedener Größen und wirtschaftlicher Ausrichtungen in Baden-Württemberg erfasst.
Im Seminar wurde eine Einführung in die Datensystematik des Portals gegeben und, ausgehend von den derzeit schon vorliegenden Daten, mögliche Bewertungskriterien zur Betrachtung der Entgeltpolitik, der demographischen Entwicklung, der Fluktuations-, Neueinstellungs- und Krankenstandsquote gegeben, mit welcher man in einfacher Weise den Stand des eigenen Unternehmens im Vergleich zu anderen Unternehmen gleicher Größe und/oder Branche eruieren kann. Daraus lassen sich Handlungsfelder zu Einsatz und Fähigkeiten der eigenen Mitarbeiter ableiten.
Nähere Infos können unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!angefordert werden.
01/2020 - "Kolumne: Unternehmenswert steigern - Richtig aufgestellt für wirtschaftliche Nachhaltigkeit!": Artikel in der Zeitschrift "Wirtschaft in Mainfranken" im Januar 2020 von Markus Urrutia
Wie Gewinne erzielt werden und wie viel dafür investiert werden muss, wird im Geschäftsmodell beschrieben. Dabei kann es sein, dass ein Unternehmen mehrere Geschäftsmodelle parallel betreibt. Beispiele hierfür sind Tankstellen, die zugleich Brötchen verkaufen, Autovermietungen, die auch Gebrauchtwagenhändler sind. Ob Sie sich auf ein Geschäftsmodell beschränken oder mehrere parallel betreiben, ist nicht entscheidend. Viel wichtiger ist, dass Sie die Logik Ihrer Geschäftsmodelle kennen und diese individuell zum Erfolgsmodell führen.
Jeder hat eins, nicht jeder weiß es! Welches Geschäftsmodell führt zum Erfolg?
Ohne Geschäftsmodell Gewinn zu machen, geht nicht. Oftmals erlebe ich aber Unternehmen, die sich ihres Geschäftsmodells nicht bewusst sind und es deswegen auch nicht aktiv steuern. Noch gefährlicher ist es, wenn ein Unternehmen auf mehreren Hochzeiten tanzt, aber kein Modell explizit steuert. Das Ergebnis: meist eine schlechte Kapitalrendite. Das heißt, dass Geld ins Unternehmen investiert, aber wenig Gewinn damit erzielt wird. Das Eigenkapital sinkt ständig und der Unternehmenswert wird vernichtet. Deswegen empfehle ich jedem Unternehmer, dass er in seinem Büro seine Geschäftsmodellskizze(n) an der Wand hängen hat. Es lohnt sich!
Unternehmenswert-Hebel 10 „renditestarkes Geschäftsmodell“. Machen Sie Ihren Selbst-Check:
Eine Geschäftsmodellskizze gibt die Logik des Erfolgs wieder, auch gegenüber Ihren Kunden. Zusammengefasst ist dies die Landkarte Ihres Erfolgs.
- Besteht eine aktuelle Geschäftsmodellskizze?
- Bedient Ihr Geschäftsmodell einen wachsenden oder nachhaltigen Markt?
- Erfüllt Ihr Geschäft einen starken Bedarf und will der Zielmarkt, dass Sie diesen bedienen?
- Sind Sie sich bewusst, warum die Kunden gerade bei Ihnen kaufen wollen?
- Liegt Ihre Kapitalrendite dauerhaft über dem Durchschnitt?
Markus Urrutia ist Experte für Unternehmenswerte und begleitet Unternehmen seit mehr als 20 Jahren auf dem Weg zur wirtschaftlichen Nachhaltigkeit und zu einer soliden Vermögensstruktur.
12/2019 - Seminar "Unternehmenswert steigern, Erfolge schaffen!" vom 06.12.2019 in der OHM Professional School in Nürnberg von Markus Urrutia
Logik des Unternehmenserfolges
Betrieblicher Gewinn, wirtschaftliche Nachhaltigkeit und Nettovermögen sind die elementaren Größen des Erfolges. Im Seminar zum Thema „Unternehmenswert steigern, Erfolge schaffen!“ hat Markus Urrutia am 06.12.2019 in der OHM Professional School in Nürnberg Impulse zur Unternehmensentwicklung präsentiert und dabei ein Konzept für einen neuen Zertifizierungslehrgang vorgestellt. Zu Beginn der Veranstaltung wurde die Logik des Unternehmenserfolges ergründet. Nach Meinung von Markus Urrutia ist ein Unternehmen erfolgreich, wenn es regelmäßig aus betrieblichem Ursprung Gewinn erzielt und nachhaltig in risikoadäquaten Raten das Nettovermögen steigert. Danach ging er den Fragen nach Bedeutung, Entstehung und Erhalt des Unternehmenserfolges nach. Entscheidend dafür sind seiner Meinung nach die 10 Gebote des Erfolges: ein produktives Team, zweckmäßige Abläufe, vertretbare Fixkosten, eine honorierte Positionierung, wettbewerbsfähige Herstellkosten, ein profitables Sortiment, planmäßige Auslastung, strategiestark und veränderungsfähig zu sein, sowie ein nachhaltiges Geschäftsmodell zu haben.
Grundlagen zum wertorientierten Ansatz in der Unternehmensführung:
Nachdem lange Umsatz, Gewinn oder kombinierte Kennzahlen, wie Pro-Kopf-Umsatz als zentrale Management-Indikatoren galten, rückt jetzt die Nachhaltigkeit des Erfolges und die nachhaltige Unternehmenswertsteuerung in den Mittelpunkt. Bereits 24 der 30 DAX-Unternehmen wie Bayer, BMW, Continental, e.on und Fresenius bekennen sich zu diesem ganzheitlichen Ansatz.
Im Zentrum von Nachhaltigkeit, Gewinn und Vermögen steht der Unternehmenswert. Das sei der beste Management-Ansatz, so Markus Urrutia.
Ja zum Unternehmenswert als zentrale Steuerungsgröße! Aber welcher?
Die Skepsis wegen unberechtigtem Willkür-Image bei Firmenwerten ist gerade im Mittelstand groß. Pressemeldungen über Unternehmenstransaktionen sorgen oftmals für Unverständnis. Sie sind nicht greifbar und stellen damit die größte Hürde bei der Einführung einer Unternehmens-Wert-Steuerung ungerechtfertigt dar. Markus Urrutia erklärt den Unterschied zwischen dem sachlich nachvollziehbaren Unternehmenswert und den durch Käufer- bzw. Verkäuferinteressen geprägten Transaktionswert: Ganz selten ist der Unternehmenswert gleich dem Transaktionswert, da noch andere Größen wie Taktik, Wille, Möglichkeiten und Befugnisse mitspielen. Außerdem sind Werte etwas ganz persönliches und je kleiner ein Unternehmen, umso emotionaler die Wertvorstellung zum Zeitpunkt einer potenziellen Transaktion.
Bis auf Standards bei einer Begutachtung gibt es keine verbindliche Verfahrensvorgaben, um den Firmenwert festzustellen. Der resultierende Transaktionswert ist meist eine Summe aus „Unternehmenswert“ zuzüglich „Good-Will“. Gerade dieser „Good-Will“ kann manchmal zu erstaunlichen Summenwerten führen.
Der sachliche Unternehmenswert hingegen lässt sich auf der Grundlage des wirtschaftlichen Nutzens durch zwei Bausteine nachvollziehbar darstellen: nämlich dem erwirtschafteten Nutzen und der kalkulatorischen Nachhaltigkeit dieses Nutzens. Die Ermittlung des Unternehmenswertes geschieht überschlägig in vier Schritten, indem man im 1. Schritt den Multiple des Bewertungsunternehmens festlegt und im 2. Schritt das EbIT um Sonder-effekte bereinigt festlegt. Im 3. Schritt wird der Marktwert als Zwischenergebnis berechnet, indem die bisher ermittelten Werte verknüpft werden:
EbIT (nach Bereinigung) X Multiple (individuell) = Ertragswert.
Jetzt kann der Marktwert im vierten Schritt zum Unternehmenswert übergeleitet werden, nachdem der Marktwert um Kapital prägende Effekte korrigiert wurde.
Zusammenfassend kann man aus vier Größen nämlich EbIT X Multiple Point + Vermögen (netto) +/- Sondereffekte den Logikbaum der Unternehmens-Wert-Steuerung erstellen.
Der perspektivische Unternehmenswert, bedeutende Entscheidungsgröße
Entgegen landläufiger Meinung macht Planen und Berichten Sinn und ist erfolgsentscheidend. Dabei sollte der Umfang und der Zeitpunkt im gesunden Verhältnis zur Veränderungsdynamik des Unternehmens stehen und der Planungsumfang zur Unternehmensgröße passen. Natürlich gilt der Grundsatz: so viel Planung wie nötig, so wenig Planung wie möglich. Markus Urrutia geht sogar so weit und sagt, dass Planung und Berichtswesen elementare Steuerungsinstrumente sind. Im obersten Wert sollte der Unternehmenswert verfolgt bzw. vorab dessen Entwicklung eingeschätzt werden. Erst wenn dieser anfängt zu verfallen, sollte er detaillierter analysiert werden.
Steuern des Unternehmenswertes im Fall einer Krise
Krisen sind zu vermeiden, indem man das Richtige im richtigen Moment tut. Denn, wenn man die Krise spürt, war sie schon lange da! Fragen nach nachhaltiger und operativer Profitabilität sowie nach Kapitalsubstanz sollten regelmäßig gestellt werden und falls notwendig Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Einen Sonderfall bei der Unternehmenswertsteuerung ergibt sich bei einem längerfristig negativen EbIT. Wert NULL macht ja zur Steuerung der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit keinen Sinn. Dafür wird in solchen Krisenzeiten temporär über die Vermögenssubtanz ermittelt. Es gelten die Vermögensansätze je nach Krisenstadium.
Zusammenfassung, Dialog und Feedback
Am Ende des Seminars erfolgt eine sehr positive Feed-Back-Runde. In diesem Rahmen und auf Bitten der Teilnehmer stellt Markus Urrutia den Geschäftskern der CONSABIS – Gesellschaft für Unternehmensentwicklung dar:
Aus Ideen machen wir erfolgreiche Geschäftsmodelle und gestalten die Strategie. Wir schaffen Begeisterung, stimmen Menschen und Abläufe aufeinander ab. Aus Umsatz machen wir profitablen, nachhaltig profitablen Umsatz. Kosten und Kapital bringen wir erfolgreich in Balance zum Umsatz. Und in turbulenten Zeiten begleiten wir Sie in den sicheren Hafen.Wir etablieren Erfolge in Unternehmen mit dem Unternehmens-WERT-Controlling
Unser Vorgehen zur Unternehmensbewertung hat sich vielfach bewährt. Wir ermitteln den Unternehmenswert und begleiten die Wertsteigerung. Unser modularer Ansatz ist fair für den Mandanten und zielführend für den Prozess. Die Akteure bilden eine Symbiose aus Expertise und Finanzmarkterfahrung. Den Wert von Unternehmen zu steigern
ist unsere Disziplin. Seit über 20 Jahren. Analytisch, umsetzend und kompetent wird der Unternehmenswert gesteigert und es werden Unternehmen saniert.
Unser 10-Methoden-System für nachhaltig, profitablen Unternehmenserfolg:
- Robustes Geschäftsmodell aus Chancen und wichtigen Trends ableiten
- Gesteckte Unternehmensziele mit der geeigneten Strategie erreichen
- Notwendige Verbesserungen im Team umsetzen
- Beteiligte begeistern (Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten und Geldgeber)
- Kundenorientierte Abläufe, schnell, zuverlässig und kostenminimiert
- Gewinnbringendes Sortiment durch den richtigen Umsatzmix erreichen
- Preis und Wert optimal abgestimmt, dank honorierter Alleinstellung
- Stark im Wettbewerb durch minimale Produkt-Herstellungskosten
- Optimale Auslastung wertvoller Ressourcen mit profitablem Umsatz
- Weniger Fixkosten, um Umsatzschwankungen besser abzufedern.
Ein großes Netzwerk aus Betriebswirten, Marktforschern, Einkaufsprofis, Fertigungsexperten, Personalberatern, Juristen und Finanzexperten steht CONSABIS zur Seite.
12/2019 - "Kolumne: Unternehmenswert steigern - Ziele erreichen! Ein wichtiger Schritt der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit.": Artikel in der Zeitschrift "Wirtschaft in Mainfranken" im Dezember 2019 von Markus Urrutia
Sie haben ein Ziel? Sie wissen, wo Sie stehen? Und Sie wissen, auf welchem Wege Sie das Ziel erreichen werden? Viele Unternehmer bejahen diese Fragen sofort. Bei genauerem Hinsehen entdecken viele aber noch Verbesserungspotenziale in der Ausgestaltung der Strategie. Meist liegt das daran, dass der Begriff Strategie grob, aber nicht genau verstanden wurde. Ohne Strategie kann sich durchaus ein zufälliger Erfolg einstellen. Wo aber kein Erfolg vorliegt, ist die fehlende oder ungeeignete Strategie meist der Ursprung allen Übels.
Welche Strategie braucht ein Unternehmen?
Grundsätzlich gibt es zwei Strategiemuster: die ressourcenbasierte und die potenzialbasierte Strategie. Ersteres Muster ist die Pflichtübung, zweiteres die Kür. Beim ressourcenbasierten Ansatz leiten Sie die Strategie aus Ihren besonderen Stärken, Fähigkeiten, Fertigkeiten und aus Ihren Möglichkeiten ab. Sobald hier das gesamte Erfolgspotenzial ausgeschöpft ist, gehen Sie auf die Suche nach neuen Chancen, die allerdings erst mit eigenen Veränderungen erreichbar werden. Deswegen ist die potenzialorientierte Strategie meist der riskantere und auch der aufwendigere Weg. Allerdings bietet er auch zusätzliche Chancen des Erfolgs.
Unternehmenswert-Hebel 9 „Zielführende Strategie“. Machen Sie Ihren Selbst-Check:
Kennzeichen einer vorbildlichen Strategie ist, dass alle ressourcenbasierten Möglichkeiten ausgeschöpft werden; die Hauptstrategie gliedert diese, ähnlich einem Stammbaum, in funktionale Teilstrategien auf, die mit Umsetzungsmaßnahmen versehen beplant und implementiert werden. Weiterhin ist es wichtig, dass die Strategie im Unternehmen bekannt ist und alle ihr Handeln danach ausrichten. Ist das geschehen, kann die Erweiterung um eine potenzialbasierte Strategie vorgenommen werden.
- Wissen Sie, was Sie besonders gut können und was Ihnen Gewinne beschert?
- Haben Sie eine leicht verständliche, ressourcenbasierte Unternehmensstrategie?
- Haben Sie funktionale Teilstrategien für Marketing, Vertrieb, Produkt, Einkauf, Personal, Kapital usw.?
- Kennen Ihre Mitarbeiter die Strategie und folgen dieser?
- Setzen Sie die Maßnahmen um, die zur Strategie benötigt werden?
Stellen Sie sich diese Fragen regelmäßig und führen Sie Ihr Unternehmen zum Erfolg. Werden Sie nachhaltiger als andere Unternehmen.
Unternehmensentwickler Markus Urrutia ist Experte für Unternehmenswerte und begleitet Unternehmen auf dem Weg zu einer soliden Vermögensstruktur und zur wirtschaftlichen Nachhaltigkeit. In dieser Praxisreihe gibt er Ihnen jeden Monat einen Tipp, wie Firmen ihren Unternehmenswert steigern können.
11/2019 - "Kolumne: Unternehmenswert steigern - Den Erfolg planen! Ein wichtiger Schritt der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit": Artikel in der Zeitschrift "Wirtschaft in Mainfranken" im November 2019 von Markus Urrutia
Fehlende Auslastung. Auslastung, die zu Überstunden führt. Beides belastet den Gewinn. Fehlt Auslastung, bringen die bestehenden Fixkosten den Gewinn ins Wanken – Überauslastung kann genauso belasten: teure Überstunden, Fehler infolge des Termindrucks, erhöhte Erkrankungsquoten. Die ideale Auslastung bestimmt somit den Erfolg. Geschäftsentwicklungen frühzeitig zu erkennen und sein Handeln danach auszurichten, ist ein Schlüssel hierfür. Genau das geschieht bei der Planung Ihres Geschäftsverlaufs.
Strukturiert planen und spontan handeln. Geht das?
Planung ist nichts anderes als das Verstehen der wirtschaftlichen Zusammenhänge im eigenen Unternehmen und das Kennen der Handlungsoptionen. Planungsumfang und -zeitraum müssen zur Unternehmensgröße passen. Durch folgende vier Bausteine sollte sie geprägt sein: solide Umsatzeinschätzung, ausbalancierte Kosten-, bewertete Maßnahmen- und abgeleitete Finanzplanung. Weiterhin sollte die Planung so gestaltet sein, dass sie in geeigneten Abständen überprüft und gegebenenfalls korrigiert wird. Wer so strukturiert plant, schafft sich ein Werkzeug, um die richtigen Entscheidungen spontan und rechtzeitig fällen zu können. Wirtschaftlicher Erfolg ist die Folge.
Unternehmenswert-Hebel 8
„Pragmatische, strukturierte Planung“. Machen Sie Ihren Selbst-Check:
Planung gilt als pragmatisch, wenn der Aufwand im optimalen Verhältnis zum Nutzen steht. Der Nutzen von Planung ist, dass erforderliche Entscheidungen frühzeitig und bei Bedarf sehr schnell gefällt werden können. Wirtschaftlicher Erfolg und strukturierte Spontanität werden dadurch erst möglich. Alle Entscheider im Unternehmen sollten die Planung kennen und sie für die eigenen Entscheidungsabläufe aktiv nutzen. Planung ist für Sie ein hilfreiches Führungsinstrument, wenn Sie folgende Fragen mit Ja beantworten können:
- Planen Sie den Umsatz strukturiert und umfassend?
- Planen Sie die kommenden zwölf Monate monatlich?
- Planen Sie variable und fixe Kosten differenziert?
- Sind geplante Veränderungsmaßnahmen im Plan eingearbeitet?
- Planen Sie neben dem Gewinn auch den Kapitalfluss?
Stellen Sie sich diese Fragen regelmäßig und führen Sie Ihr Unternehmen zum Erfolg. Werden Sie nachhaltiger als andere Unternehmen. In der nächsten Ausgabe befasse ich mich mit der Bedeutung einer zielführenden Unternehmensstrategie, um den anhaltenden Erfolg zu sichern.
Unternehmensentwickler Markus Urrutia ist Experte für Unternehmenswerte und begleitet Unternehmen auf dem Weg zu einer soliden Vermögensstruktur und zur wirtschaftlichen Nachhaltigkeit. In dieser Praxisreihe gibt er Ihnen jeden Monat einen Tipp, wie Firmen ihren Unternehmenswert steigern können.
10/2019 - "Kolumne: Unternehmenswert steigern - Erforderliche Veränderungen gekonnt meistern für einen nachhaltigen Gewinn": Artikel in der Zeitschrift "Wirtschaft in Mainfranken" im Oktober 2019 von Markus Urrutia
Nichts ist so stetig wie der Wandel. Ständig ändert sich unser Umfeld. Neue Wettbewerber kommen, alte gehen, neue Techniken werden eingeführt, die Erwartungen und das Verhalten der Mitarbeiter ändern sich. Die Erfolgstheorie schlägt vor, dass sich Unternehmen stetig an neue Situationen anpassen. In der Praxis ist das aus zwei Gründen kaum machbar: Erstens ist nicht jeder neue Trend dauerhaft, zweitens suchen Kunden und Mitarbeiter Kontinuität; eine wichtige Grundlage des Vertrauens. Setzt sich jedoch ein Trend durch, ist die Fähigkeit zur Veränderung entscheidend für den Erfolg.
Kontinuität oder Veränderung. Was ist der richtige Weg?
Ohne Veränderung keine Verbesserung! Aber nicht jede Veränderung ist eine Verbesserung. Wichtig ist, dass der Markt, die Mitarbeiter, die Geldgeber und die strategischen Lieferanten weiterhin Ihnen ihr Vertrauen schenken. Klassische Handlungsfelder für Veränderungen sind die Sortiments- und Umsatzstruktur, die Kosten-, Fertigungs- beziehungsweise Stand-ortstruktur, die Mitarbeiteranforderungen, die Abläufe, die Lieferantenrolle und die Kapitalisierungsstruktur. Egal welches dieser Handlungsfelder gerade im Fokus steht – wichtig ist, dass die Menschen, die davon betroffen sind, sich gern an der Veränderung beteiligen. Denn Menschen machen den Erfolg und damit auch die erfolgreiche Veränderung.
Unternehmenswert-Hebel 7 „Intelligente Verbesserung“. Machen Sie Ihren Selbst-Check:
Eine Verbesserung gilt als intelligent, wenn man sie nicht wahrnimmt, diese aber den nachhaltigen Erfolg sichert. Nachhaltige Trends werden dafür frühzeitig erkannt. Mit allen Betroffenen wird eine behutsame Anpassung des alten in einen neuen, nachhaltigen Zustand geschaffen. Das Ergebnis: Ihr wirtschaftlicher Erfolg begeistert über Jahre hinweg. Die nachfolgenden Fragen helfen dabei, herauszufinden, ob Sie auf dem richtigen Weg sind. Ideal ist es, wenn Sie alle Fragen mit „Ja“ beantworten:
- Prüfen Sie ein Mal pro Jahr neue Trends auf ihre Nachhaltigkeit?
- Hinterfragen Sie wiederkehrend, in welchem Handlungsfeld Sie Anpassungsbedarf haben?
- Haben Sie einen jährlichen Veränderungsplan?
- Beteiligen Sie Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Geldgeber aktiv an Ihrem Veränderungsvorhaben?
- Bilden Sie Aufwand und Nutzen geplanter Veränderungen in Ihrem Unternehmensplan ab?
Stellen Sie sich diese Fragen regelmäßig und entwickeln Sie den Erfolg Ihres Unternehmens. Werden Sie nachhaltiger als andere Unternehmen. In der nächsten Ausgabe befasse ich mich mit der Bedeutung einer integrierten Unternehmensplanung, um den anhaltenden Erfolg zu sichern.
Unternehmensentwickler Markus Urrutia ist Experte für Unternehmenswerte und begleitet Unternehmen auf dem Weg zu einer soliden Vermögensstruktur und zur wirtschaftlichen Nachhaltigkeit. In dieser Praxisreihe gibt er Ihnen jeden Monat einen Tipp, wie Firmen ihren Unternehmenswert steigern können.
09/2019 - "Kolumne: Unternehmenswert steigern - Gute Mitarbeiter sind die Voraussetzung für einen nachhaltigen Gewinn": Artikel in der Zeitschrift "Wirtschaft in Mainfranken" im September 2019 von Markus Urrutia
Kolumne: Unternehmenswert steigern mit Markus Urrutia
Gute Mitarbeiter sind die Voraussetzung für einen nachhaltigen Gewinn
Mitarbeiter machen den Erfolg! Gleichzeitig stellen sie in vielen Unternehmen den größten Fixkostenblock dar. Sie prägen den Unternehmenswert wie kaum etwas anderes. Überdurchschnittliche Leistungen der Mitarbeiter bescheren Ihnen überdurchschnittliche Gewinne; auf der anderen Seite drückt der Kostenblock unausgeschöpfter Mitarbeiterpotenziale das Unternehmensergebnis. Kurz gesagt: Die Investition in die besten Mitarbeiter muss sich unter dem Strich durch einen steigenden Unternehmenswert bestätigen. Je besser das gelingt, umso nachhaltiger ist Ihr Team aufgestellt.
Mitarbeiterwert oder Mitarbeiterkosten. Was ist die richtige Einstellung?
Mitarbeiter sind Ihre Investition in den Erfolg. Ob das stimmt, prüfe ich gern über die Personalproduktivität. Bei dieser Kenngröße vergleiche ich den Personalaufwand, die Mitarbeiterkapazitäten und die Entwicklung des Rohergebnisses miteinander. Welche Effekte beeinflussen diese Größe? Zunächst zum Aufwand: Das Einkommen der Mitarbeiter wird durch den Markt geprägt. Unterschiedlich ist die Anzahl der Mitarbeiter, denen Sie dieses Einkommen zahlen. Je höher die Erkrankungsquote oder Abwesenheitsquote, umso höher ist der Mitarbeiterbedarf. Nun zum Rohergebnis. Es steigt mit der Anzahl von Kunden, die begeistert sind von der Leistung Ihrer Mitarbeiter. Diese Größe gilt es zu maximieren.
Unternehmenswert-Hebel 5 „Optimale Personalproduktivität“. Machen Sie Ihren Selbst-Check:
Attraktive Unternehmensgewinne sind meist das Ergebnis eines starken Mitarbeiterteams. Drei Dinge fördern dies und schaffen eine maximale Personalproduktivität: Die Kompetenz passt zur Aufgabe, das Umfeld sorgt für die passende Motivation, Befugnisse und Führungsmodell fördern Maximalleistungen. Die nachfolgenden Fragen helfen herauszufinden, ob Sie hier auf dem richtigen Weg sind. Ideal ist es, wenn Sie alle Fragen mit JA beantworten:
- Machen Sie Produktivitätsmessungen?
- Ist Ihre Krankenquote rückläufig?
- Steigt das Rohergebnis stärker als der Personalaufwand?
- Haben Sie ein günstiges Verhältnis zwischen direkten Mitarbeitern und Verwaltung?
- Sorgen Sie für eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Mitarbeiter?
Stellen Sie sich diese Fragen regelmäßig und entwickeln Sie den Erfolg Ihres Unternehmens. Werden Sie beliebter als andere Unternehmen. In der nächsten Ausgabe befasse ich mich mit der Bedeutung, wichtigen Veränderungsbedarf zu erkennen, und der Fähigkeit sich anzupassen, um den anhaltenden Erfolg zu sichern.
Unternehmensentwickler Markus Urrutia ist Experte für Unternehmenswerte und begleitet Unternehmen auf dem Weg zu einer soliden Vermögensstruktur und zur wirtschaftlichen Nachhaltigkeit. In dieser Praxisreihe gibt er Ihnen jeden Monat einen Tipp, wie Firmen ihren Unternehmenswert steigern können.
08/2019 - "Kolumne: Unternehmenswert steigern - Pragmatische Abläufe/ begeisterte Kunden. Entscheidend für einen nachhaltigen Gewinn": Artikel in der Zeitschrift "Wirtschaft in Mainfranken" im August 2019 von Markus Urrutia
Kolumne: Unternehmenswert steigern von Markus Urrutia |
Pragmatische Abläufe/begeisterte Kunden. Entscheidend für einen nachhaltigen Gewinn „Der Weg ist das Ziel“ – ein oft zitierter Spruch. Lieber ist er mir aber in der erweiterten Form: „Der Weg zum Erfolg ist das Ziel.“ Dabei stellt sich die Frage, was ist der Weg zum Erfolg? Meiner Auffassung nach sind es die Abläufe im Unternehmen, die dazu führen, dass der Kunde die bestellte Ware oder das gewünschte Dienstleistungsergebnis pünktlich und in der erwarteten Qualität bekommt. Abgerundet werden die Erfolg bringenden Abläufe durch ein Minimum an verursachten Kosten. Das Ergebnis sind begeisterte Kunden und ein attraktiver Gewinn am Jahresende. Die Ablaufqualität bewerten: Lieferleistung ist die zentrale Bewertungszahl. Immer wieder stelle ich in den Unternehmen fest, dass die Nettobearbeitungszeit eines Auftrags ein Bruchteil der Gesamtlieferzeit ist. Wartezeiten, Liegezeiten, Improvisationszeiten und Korrekturzeiten nehmen oft mehr als 75 Prozent der Gesamtdurchlaufzeit in Anspruch. Dieser unproduktive Durchlaufanteil ist meist die Ursache für unvorhergesehene Lieferverzögerungen, er verteuert den Auftragsdurchlauf und bindet überproportional viel Kapital – denn bezahlt ist die herumliegende Rohware ja schon. Mit der Kennzahl „Lieferleistung“, welche die Produktivzeit eines Auftragsdurchlaufes mit der Gesamtzeit vergleicht, erkennen Sie schnell, wie pragmatisch Ihre Abläufe sind. Je höher der Wert, desto besser. Eine nachhaltige Gewinnentwicklung ist die Folge. Unternehmenswert-Hebel 5 „kundenorientierte Abläufe“. Machen Sie Ihren Selbst-Check: Dem Kunden sind zwei Dinge wichtig, wenn er sich für Sie entscheidet: der Preis und Ihre Zuverlässigkeit. Liefern Sie pünktlich die gewünschte Qualität, wird der Kunde begeistert sein und bei Ihnen wiederkaufen. Der nachhaltige Erfolg stellt sich ein. Damit Ihnen das besonders gut gelingt, sollten Sie eine maximale Lieferleistung anstreben. Die nachfolgenden Fragen helfen dabei, festzustellen, wie erfolgreich Ihre Abläufe sind. Ideal ist es, wenn Sie alle Fragen mit „Ja“ beantworten können: • Erfassen Sie die Bestände im Betrieb regelmäßig? Stellen Sie sich diese Fragen regelmäßig und entwickeln Sie den Erfolg Ihres Unternehmens. Werden Sie agiler als andere Unternehmen. In der nächsten Ausgabe befasse ich mich |
07/2019 - "Kolumne: Unternehmenswert steigern - Agile Kostenstrukturen entscheidend für einen nachhaltigen Gewinn": Artikel in der Zeitschrift "Wirtschaft in Mainfranken" im Juli 2019 von Markus Urrutia
Kolumne: Unternehmenswert steigern von Markus Urrutia
Agile Kostenstrukturen entscheidend für einen nachhaltigen Gewinn
Kosten dürften nur anfallen, wenn sie für den Umsatz erforderlich sind. Ausgabenentscheidungen müssen aber oft gefällt werden, bevor der Umsatz sicher ist. Man nennt das unternehmerisches Vorabrisiko. Kommt ein sicher geglaubter Umsatz nicht, erwarten Mitarbeiter trotzdem Ihr Gehalt und Banken die Leasing- und Zinszahlungen. So etwas belastet den Jahresgewinn, die Fixkostenfalle hat zugeschlagen. Der einzige Trost dabei: Umsatzbezogene, variable Lieferleistungen konnten noch vermieden werden. Je mehr das im Verhältnis zum Umsatz gelingt, umso agiler sind Ihre Kostenstrukturen.
Kontinuität und Flexibilität. Wie passt das zusammen?
Lieferfähig sein, sobald der Kundenbedarf besteht. Um das zu ermöglichen, muss ein Unternehmen oft Investitionsentscheidungen treffen, bevor eine Umsatzzusage gegeben wird. Möglichst flexible Kostenstrukturen begrenzen dabei das Risiko. Erfolgreiche Unternehmen beschränken ihre Fixkosten auf solche mit strategischer Bedeutung. Meine Erfahrung zeigt, dass folgende vier Fixkostenarten von besonderer strategischer Bedeutung sind: interne Fertigung, um den Schutz von Produktgeheimnissen zu wahren, das Geheimhalten ganz besonderer Fertigungsabläufe, das Eigenfertigen eines regelmäßigen Bedarfs, den kein Lieferant preiswerter anbietet, sowie das Vorhalten von extern nicht verfügbaren Kapazitäten.
Unternehmenswert-Hebel 4 „Agile Kostenstrukturen“. Machen Sie Ihren Selbstcheck:
Ungeplant rückläufige Umsätze?! Gut, wenn Sie jetzt die Kosten im gleichen Verhältnis abbauen könnten. Die verbleibenden Kosten sind eine Folge der Fixkostenremanenz. Diese wird festgestellt über den Break-Even-Point. Je niedriger dieser Wert ist, umso unabhängiger sind Sie von einzelnen Kundenentscheidungen. Die nachfolgenden Fragen helfen dabei festzustellen, wie agil Ihre Kostenstrukturen sind. Ideal ist es, wenn Sie alle Fragen mit JA beantworten:
- Sortieren Sie Ihre geplanten Ausgaben in fixe und variable Kosten?
- Ist Ihr Rohergebnis deutlich höher als die Summe Ihrer Betriebskosten?
- Ist Ihr Rohergebnis nur in geringem Maße durch Bestandsveränderungen beeinflusst?
- Sind Ihre Fixkosten begrenzt auf die mit strategischer Bedeutung?
- Steuern Sie aktiv die kontinuierliche interne Auslastung?
Stellen Sie sich diese Fragen regelmäßig und entwickeln Sie den Erfolg Ihres Unternehmens. Werden Sie konjunkturstabiler als andere Unternehmen. In der nächsten Ausgabe befasse ich mich mit der Bedeutung kundenorientierter Abläufe für den gesteigerten Unternehmenswert.
Unternehmensentwickler Markus Urrutia ist Experte für Unternehmenswerte und begleitet Unternehmen auf dem Weg zu einer soliden Vermögensstruktur und zur wirtschaftlichen Nachhaltigkeit. In dieser Praxisreihe gibt er Ihnen jeden Monat einen Tipp, wie Firmen Ihren Unternehmenswert steigern können.
06/2019 - "Kolumne: Unternehmenswert steigern - Produktive Kosten - entscheidend für einen nachhaltigen Gewinn": Artikel in der Zeitschrift "Wirtschaft in Mainfranken" im Juni 2019 von Markus Urrutia
Kolumne: Unternehmenswert steigern von Markus Urrutia
Produktive Kosten – entscheidend für einen nachhaltigen Gewinn
Mit den Kosten ist es wie mit unserer täglichen Kost. Es gibt gesunde Kost und es gibt Kost, die wir zwar gerne essen, doch meist schadet sie unserem Körper. Ebenso gibt es gute, produktive Kosten und belastende Kosten, für die ein Unternehmen keine Anerkennung vom Kunden erhält. Jeder hat sie, keiner möchte sie, aber leider ist es in der Praxis nicht immer leicht, diese zu vermeiden. Spätestens jedoch, wenn der Gewinn stark darunter leidet, sollte das Verhältnis zwischen produktiven und schlechten Kosten zugunsten der guten, der nutzenbringenden Umsatzkosten optimiert werden.
Jede Ausgabe hinterfragen! Aber ohne Kosten kein Umsatz!
Entscheider überlegen stets, wofür das Geld ausgegeben wird. Und doch gibt es Wettbewerber, die mit weniger Aufwand höhere Gewinne erzielen. Kostenbewusste Anbieter prüfen regelmäßig, ob die getätigten Ausgaben den produktiven Kosten, also Kosten, die Kunden honorieren, zugeschrieben werden. Erfolgreiche Unternehmen gestalten ihre Produkte oder Leistungen so, dass sie mit minimalem Personalaufwand und mit weniger Maschineneinsatz geschaffen werden und die dafür von Lieferanten zugekauften Leistungen kostengünstiger erworben werden können. Sie suchen Wege für die maximale Arbeitsproduktivität, die perfekte Auslastung und einen minimalen Materialeinsatz. Jeder eingesparte Unproduktive-Kosten-Euro kann ein Euro mehr Gewinn sein.
Unternehmenswert-Hebel 3 „Produktiver als der Wettbewerb“. Machen Sie Ihren Selbstcheck:
Die Kosten können nicht weiter gesenkt werden, der Gewinn würde darunter leiden. Dann sind diese Ausgaben Investitionen in den Erfolg. Sobald es nur noch „produktive Umsatzkosten“ gibt, ist die maximale Wettbewerbsfähigkeit erreicht. Man spricht dann von Kostenbenchmark. Die nachfolgenden Fragen helfen herauszufinden, ob bei Ihnen die produktiven Kosten überwiegen: Ideal ist es, wenn Sie alle Fragen mit „Ja“ beantworten:
• Kennen Sie den Teil Ihrer Kosten, den Kunden honorieren?
• Hinterfragen Sie regelmäßig Ihre Material- und Personalkosten?
• Verbessern Sie regelmäßig das Verhältnis Betriebskosten zu Rohergebnis?
• Steigt bei Ihnen der Wert Rohergebnis pro bezahlte Arbeitsstunde?
• Sie haben keinen Arbeitsschritt, den Ihnen nicht ein Lieferant zu niedrigeren Kosten bietet?
Stellen Sie sich diese Fragen regelmäßig und entwickeln Sie den Erfolg Ihres Unternehmens, indem Sie produktiver als Ihr Wettbewerb sind. In der nächsten Ausgabe befasse ich mich mit der Fixkostenfalle und wie diese vermieden wird.
Unternehmensentwickler Markus Urrutia ist Experte für Unternehmenswerte und begleitet Unternehmen auf dem Weg zu einer soliden Vermögensstruktur und zur wirtschaftlichen Nachhaltigkeit. In dieser Praxisreihe gibt er Ihnen jeden Monat einen Tipp, wie Firmen ihren Unternehmenswert steigern können.
05/2019 - "Kolumne: Unternehmenswert steigern - Preise durchsetzen, Gewinne erzielen. Entscheidend für einen nachhaltigen Erfolg": Artikel in der Zeitschrift "Wirtschaft in Mainfranken" im Mai 2019 von Markus Urrutia
Kolumne: Unternehmenswert steigern von Markus Urrutia
Preise durchsetzen, Gewinne erzielen. Entscheidend für einen nachhaltigen Erfolg
Umsatz ist nicht gleich Gewinn. Der Unterschied sind die Kosten. Immer wieder versuchen Unternehmen, den eigenen Erfolg über eine Steigerung der Verkaufsmenge zu erreichen. Mal abgesehen von der reduzierten Wirkung auf den Gewinn – mit der steigenden Menge steigen auch die Kosten –, stoßen sie bei diesem Vorgehen schnell an Grenzen: Kapazitätsengpässe und fehlende Arbeitskräfte blockieren sie. Besser ist es, optimale Preise durchzusetzen. Das wirkt 1:1auf den Gewinn. Man spricht dann vom erreichten Umsatzerfolg.
Preiswert: Wann erkennt der Kunde den Wert Ihrer Leistung an?
Die Angst vor einer Unterauslastung und vor dem Wettbewerb ist das Glück der Einkäufer. Anbieter betreiben teilweise eine regelrechte Auftragsjagd und akzep- tieren dabei einen geringen Umsatzerfolg. Sinnvoller ist es, Käufer zu suchen, die die eigenen Besonderheiten durch faire Preise honorieren. Leichter gesagt als getan. Oft fehlen dafür die Bewertung der eigenen Stärken und die Frage: Für wen bin ich von ganz großem Nutzen? Die Eigenschaft-Vorteil-Kundennutzen-Argumentation wird dadurch zu selten angewandt. Kunden werden aber nur mehr Geld ausgeben, wenn sie verstanden haben wofür. Es ist die Aufgabe des Anbieters, dem Kunden zu beweisen, dass es sich lohnt, die Leistung durch faire Preise zu honorieren.
Unternehmenswert-Hebel 2 „Gewinnprägende Preispolitik“. Machen Sie Ihren Selbst-Check:
Umsatzerfolg bedeutet, dass Sie ausgelastet sind und zwar durch Kunden, welche die angebotene Leistung durch ein attraktives Preisniveau honorieren. Dafür präsentieren Sie die Leistung empathisch. Das heißt, Sie versetzen sich bei Ihren Argumenten in den Bedarf Ihres Kunden. Die nachfolgenden Fragen helfen herauszufinden, ob Sie eine gewinnprägende Preispolitik verfolgen: Ideal ist es, wenn Sie alle Fragen mit Ja beantworten können:
• Kennen Sie Ihre Produkt-, Vertriebs-, Marken- und Zusatzvorteile gegenüber dem Wettbewerb?
• Sind Ihre Vorteile für den größten Teil Ihres Kundenstamms von entscheidendem Nutzen?
• Erzielen Sie eine Preisentwicklung, die mindestens die Kostenentwicklung deckt?
• Ersetzen Sie regelmäßig „preisdrückende“ Altkunden durch „preiswilligere“ Neukunden?
• Sind Ihre Kapazitäten an den erzielbaren Umsatzerfolg angepasst?
Stellen Sie sich diese Fragen regelmäßig und entwickeln Sie den Erfolg Ihres Unternehmens, indem Sie bessere Preise als Ihr Wettbewerb erzielen. In der nächsten Ausgabe befasse ich mich mit der Bedeutung produktiver Kosten für den gesteigerten Unternehmenswert.
04/2019 - "Kolumne: Unternehmenswert steigern - Umsatzerfolg, Segmenterfolg, Fundamente des nachhaltigen Gewinns": Artikel in der Zeitschrift "Wirtschaft in Mainfranken" im April 2019 von Markus Urrutia
Kolumne: Unternehmenswert steigern von Markus Urrutia
Umsatzerfolg, Segmenterfolg, Fundamente des nachhaltigen Gewinns
Geld verdienen mit den getätigten Geschäften. Einen Umsatzerfolg erzielen. Das Ziel jedes Unternehmers. Leider gelingt das aber nicht mit jeder gestellten Rechnung. Immer wieder kommt es vor, dass die Kosten den Verkaufspreis überstiegen haben. Was tun? Die Rechnung nicht stellen, das hilft meist nicht, denn die Kosten sind ja schon entstanden. Meist wird man in den sauren Apfel beißen und auf die Mischkalkulation hoffen. Sollte sich dann in der Mischung aus allen Rechnungen ein Erfolg zeigen, spricht man vom Segmenterfolg.
Preise hoch, die Kosten runter, wenn das nur immer so einfach wäre.
• Erzielen Sie mit jedem Kunden im Jahresverlauf einen Segmenterfolg?
• Erzielen Sie mit jedem Marktsegment einen Erfolg im Jahresverlauf?
• Ist der Gewinnverlust infolge der Verlustumsätze geringer als 35%?
• Sind die Umsatzerfolge nachhaltig wiederkehrend?
• Folgen die Verlustumsätze einer bewussten unternehmerischen und strategischen Entscheidung?
Stellen Sie sich diese Fragen regelmäßig und entwickeln Sie den Erfolg Ihres Unternehmens über einen nachhaltigen Segmenterfolg. In der nächsten Ausgabe befasse ich mich mit dem Beitrag einer nachhaltigen Preispolitik für den gesteigerten Unternehmenswert.
Unternehmensentwickler Markus Urrutia ist Experte für Unternehmenswerte und begleitet Unternehmen auf dem Weg zu einer soliden Vermögensstruktur und zur wirtschaftlichen Nachhaltigkeit. In dieser Praxisreihe gibt er Ihnen jeden Monat einen Tipp, wie Firmen ihren Unternehmenswert steigern können.
03/2019 - "Kolumne: Unternehmenswert steigern - Gewinn & Nachhaltigkeit & Vermögen - die Bausteine des Unternehmenswertes": Artikel in der Zeitschrift "Wirtschaft in Mainfranken" im März 2019 von Markus Urrutia
Kolumne: Unternehmenswert steigern von Markus Urrutia
Der Unternehmenswert. Eine sachliche Größe. Sie dokumentiert am besten den Erfolg eines Unternehmens und dessen Entwicklung. Warum ist das so? Ein starkes Unternehmen macht mehr Umsatz, als es Kosten hat. Es hat stets genug Geld in der Kasse angespart, um die anstehenden Zahlungen zu begleichen, und ist so aufgestellt, dass der heutige Erfolg voraussichtlich noch lange anhält. Diese Kriterien müssen bei der Berechnung eines Unternehmenswertes mathematisch in Bezug gebracht werden. Deshalb empfehle ich grundsätzlich, ein Unternehmen über den Unternehmenswert zu steuern und sich auf die positive Entwicklung dieser Größe zu konzentrieren.
Wirtschaftliche Nachhaltigkeit macht Unternehmen wertvoll:
Gewinn und Vermögen, zwei Größen, die Sie regelmäßig dem Jahresabschluss, der BWA oder dem internen Berichtswesen entnehmen.
Dagegen ist die wirtschaftliche Nachhaltigkeit eine Größe, die normal nur bei der Feststellung von Unternehmenswerten zum Beispiel für eine Nachfolgeregelung ermittelt wird. Sie sollten diese Größe in Ihr Berichtswesen fest aufzunehmen, um damit regelmäßig die erfolgreiche Entwicklung Ihres Unternehmens erkennen zu können bzw. die erfolgreiche Arbeit der Unternehmensführung dokumentiert zu sehen. Ermittelt wird diese über einen normierten Kriterienkatalog.
Die 10 Hebel der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit im Selbst-Check:
Hinterfragen Sie Ihr tägliches Handeln. Mit den Antworten auf folgende zehn Fragen entwickeln Sie ein Gefühl für Ihre wirtschaftliche Nachhaltigkeit.
• Mit welchem Umsatz verdienen Sie Geld und warum machen Sie Verlustumsätze?
• Sind Ihre Kosten niedriger als die Ihres Wettbewerbs?
• Honorieren Ihre Kunden den Wert Ihrer Leistung und erzielen Sie gute Preise?
• Ist Ihre Organisation flexibel und dynamisch oder leben Sie in einer Fixkostenfalle?
• Stellen Ihre Mitarbeiter einen bedeutendenTeil Ihres Unternehmenswertes dar?
• Sind die Abläufe in Ihrem Unternehmenpragmatisch und kundenorientiert?
• Sie erkennen Verbesserungen. Führen Sie diese schnell nutzenbringend ein?
• Planen Sie Ihren Umsatzerfolg bewusst und erfüllen diesen Plan regelmäßig?
• Setzen Sie sich qualitative und wirtschaftliche Ziele, die Sie regelmäßig erreichen?
Haben Sie ein erfolgreiches Geschäftsmodell mit einer starken Kapitalrendite?
Stellen Sie sich diese Fragen regelmäßig und entwickeln Sie den Erfolg Ihres Unternehmens. Ab der nächsten Ausgabe werde ich mich jeweils einer dieser Fragen vertiefend widmen.
Unternehmensentwickler Markus Urrutia ist Experte für Unternehmenswerte und begleitet Unternehmen auf dem Weg zu einer soliden Vermögensstruktur und zur wirtschaftlichen Nachhaltigkeit. In dieser Praxisreihe gibt er Ihnen jeden Monat einen Tipp, wie Firmen ihren Unternehmenswert steigern können.
02/2019 - "Was ist mein Unternehmen wert?" Artikel in der Zeitschrift "Wirtschaft in Mainfranken" im Februar 2019 von Markus Urrutia
Was ist mein Unternehmen wert?
INTERVIEW
Ist der Unternehmenswert die zentrale Größe des Erfolgs? Fest steht: Der interne Unternehmenswert vereint in einer einzigen Zahl die Kriterien, die den heutigen Unternehmenserfolg ausmachen. Um auch für morgen bestens aufgestellt zu sein, steuern immer mehr Chefs ihr Unternehmen nach genau dieser Größe. Markus Urrutia, Unternehmensentwickler und Unternehmenswertexperte, begleitet Projekte zur Unternehmenswertsteigerung sowie -sanierung. Für die WiM erklärt Urrutia, was der Begriff Unternehmenswertsteuerung bedeutet.
Herr Urrutia, Sie sind Unternehmensentwickler. Ist das etwas anderes als ein Unternehmensberater?
Markus Urrutia: Ein Unternehmensentwickler ist ein besonders spezialisierter Unternehmensberater.
Worin liegt die Besonderheit?
Ich messe den Erfolg meiner Betriebsbegleitungen an der positiven Entwicklung des Unternehmenswertes, suche die Potenziale im Umsatz und leite daraus die erforderliche Kostenstruktur ab. Es gibt noch ein drittes Merkmal. Der Unternehmensentwickler begleitet auch die positive Entwicklung des Unternehmens vor Ort und gibt Impulse und Anleitungen zur Entwicklung aus eigener Kraft.
Wie wird man Unternehmensentwickler?
Man kann es nicht studieren, man muss es sich erarbeiten. Parallel zum Maschinenbaustudium habe ich bei einer Beratungsgesellschaft die Methodengrundlagen erlernt. Im Beruf entwickelte ich mich vom Verkäufer für technische Güter bis zum Vorsitzenden der Geschäftsführung in einem produzierenden Unternehmen. Im Mittelpunkt stand da stets das Wachstum. Ab 2009 kam Sanierungserfahrung dazu.
Was kennzeichnet die Unternehmen, die Sie begleiten?
Es sind die Aufgabenstellungen. Und zwar unabhängig von der Unternehmensgröße, obwohl es meist mittelständische Unternehmen sind. Ich begleite Wachstumsprojekte und stelle dabei die Kapitalisierung sicher, begleite Unternehmen in der Nachfolge oder beim Gesellschafterwechsel inklusive der Unternehmenswertermittlung, Verhandlungsbegleitung, helfe eventuell bei der Kandidatensuche oder der Finanzierung. Meist unterstütze ich auch die übernehmende neue Führung in der Einarbeitung, beim Denken in Unternehmenswerten oder bei der Wiederherstellung eines Unternehmenswertes.
Was meinen Sie mit „Wiederherstellung des Unternehmenswertes“?
Der Gewinn, die Nachhaltigkeit und das Vermögen prägen den Unternehmenswert. Nach turbulenten Zeiten müssen diese Grö- ßen in einem Unternehmen wieder aufgebaut werden. Ich erstelle dazu vor Ort Gutachten, welche die Sanierungsfähigkeit belegen, und erörtere diese mit Banken. Manchmal muss ich auch Wege für eine gesetzlich geregelte, sanierende Eigenverwaltung vorbereiten oder selbst als temporäre Führungskraft wirken. All das aber immer mit dem Ziel, eine positive Zukunft für das Unternehmen zu erreichen.
Was ist der Vorteil, den internen Unter- nehmenswert in den Mittelpunkt zu rücken?
Es ist die Aussagekraft dieser Größe.
Bei der Führung eines Unternehmens geht es immer um eine Frage: „Steigere ich durch mein Handeln den Wert meines Unternehmens?“ Da liegt es nahe, diese Frage mit einer Größe „interner Unternehmenswert“ direkt zu beantworten, anstatt viele Zahlen zu lesen, die das Ganze nur umschreiben.
Heißt das, dass ein Unternehmen mit nur einer Zahl gesteuert werden kann? Ja, solange der Unternehmenswert einen positiven Trend ausweist. Ist dem nicht so, erkennen Sie schnell, welche Hebel wieder auf Erfolg zu stellen sind. Sie verstehen die verursachenden Einflüsse. Denn der Unternehmenswert wird aus nachvollziehbaren Buchhaltungsgrößen ermittelt und in einem Wirkbaum dargestellt. Er ist eine sachliche, kalkulatorisch nachvollziehbare Größe und deswegen gut geeignet, um die Erfolgsentwicklung eines Unternehmens pragmatisch zu beschreiben.
Wie kamen Sie auf diese Methode der Unternehmenssteuerung?
Eher durch einen Zufall, während der Werksbegehung im Rahmen einer Erstanalyse bei einem Mandanten. Mir fiel auf, dass an Maschinen, die erfolgreich produzierten, grüne Lampen leuchteten, an denen aber, die einen Bedienereingriff erforderten, eine rote Signallampe an war. Der Unternehmer fragte mich: Warum hat nicht auch mein Unternehmen so eine Funktionsampel? Warum muss ich mir immer den Erfolg meines Handels aus so vielen Zahlen, aus der BWA, aus internen Berichten herleiten? Da dachte ich mir, er hat recht!
Und dann haben Sie die Methode entwickelt?
... Einige Wochen später bewertete ich ein Unternehmen. Der Mandant wollte wissen, ob seine Firma tatsächlich erfolgreich ist. Bei einem solchen Auftrag werden die Leistung, der Erfolg, die Nachhaltigkeit und der Vermögensstand festgestellt und in einem indikativen Unternehmenswert zusammengefasst. Ich dachte: Warum das Unternehmen nicht gleich mittels Unternehmenswert steuern, anstatt diesen nur zu Sonderanlässen feststellen zu lassen?
Haben Sie die Idee, den Erfolg des Unternehmens über diese zentrale Größe zu steuern, in der Praxis schon erprobt?
Ja, schon in etlichen Erfolgsbeispielen. Auch bei Begutachtungen oder Berichterstattun- gen gegenüber Kapitalgebern findet diese Art der Erfolgsdarstellung Anklang. Es ist eine einfach nachvollziehbare Größe, die den aktuellen Erfolg und eben auch die Fortführungsperspektive des Erfolgs als Zahl wiedergibt.
Wie heißt also nach Ihrer Meinung die Formel moderner Unternehmenswertführung?
Der Unternehmenswert ergibt sich aus drei Größen: aus dem Unternehmenserfolg (erwirtschafteter Gewinn), aus dem Vermögen und aus der Nachhaltigkeit. Diese Hauptgrößen werden miteinander in Bezug gebracht. Der erwirtschaftete Gewinn ist nur annäherungsweise der Gewinn laut BWA. Die BWA zeigt auch Sondereffekte, die einen erhöhten Gewinn zufolge haben, aber nicht aus dem betrieblichen Geschehen entstanden sind, sondern betriebsfremde Effekte. Nachhaltigkeit wiederum ist mittels Benchmarking greifbar. Man vergleicht sein eigenes Handeln an zehn Kriterien, die in einer Vielzahl belegter Beispiele für wirtschaftliche Nachhaltigkeit gesorgt haben, und berechnet den Erfüllungsgrad.
WiM: Vielen Dank für das Gepräch.
14.09.2018 - CONSABIS unterstützt Duplomatic bei der Unternehmensentwicklung
CONSABIS unterstützt Duplomatic bei der Unternehmensentwicklung. Im Rahmen einer geplanten strategischen Partnerschaft mit einem deutschen, anerkannten Hersteller von Hydrauliksystemen erteilt Duplomatic an CONSABIS den Auftrag zur Analyse der Leistungsstärke des deutschen Unternehmens. Dabei standen die Fragen im Vordergrund, welche Marktposition hat der strategische Partner, wie ergänzen sich die Kompetenzen und die Marktzugänge, wie ergänzt sich das Sortiment, für eine nachhaltig profitable Marktbearbeitung. Da ein eventueller späterer Erwerb von Gesellschaftsanteilen nicht ausgeschlossen wurde, war ein weiterer Auftragsinhalt, das Durchführen eines Rendite Quick Checks und einer Business Due Diligence.
“Zu unserem Wort stehen wir und bevor wir uns in eine strategische Allianz, mit späterer Option, Gesellschaftsanteile zu erwerben begeben, ist es uns wichtig, den strategischen Partner genau zu verstehen. Hierfür wurde uns CONSABIS empfohlen. Das methodische Vorgehen, das Analyseergebnis, die Bearbeitungsgeschwindigkeit, die konstruktiven Empfehlungen und der Pragmatismus von CONSABIS haben uns begeistert. Wir haben in den vergangenen Jahren etliche Firmenbewertungen durchführen lassen, aber das gelieferte Ergebnis von CONSABIS hat für uns einen überdurchschnittlichen Mehrwert. Wir freuen uns auf neue gemeinsame Projekte“ Roberto Maddalon, CEO und Gesellschafter von Duplomatic.
Duplomatic Motion Solutiuon ist ein international tätiger und im Markt etablierter Anbieter für Automatisierung und Antriebssysteme. In den vergangenen 6 Jahren, ist die Unternehmensgruppe stetig gewachsen. Von einer Betriebsstätte zu den heute 7 internationalen Standorten in Europa, USA und China. Der heutige Hauptsitz ist in Parabiago bei Mailand in Italien. Das Unternehmen macht einen Umsatz von ca. 80 Millionen Euro.
Anlässlich einer Podiumsveranstaltung der IHK zum Thema „Wie wird ein Unternehmen erfolgreich alt?“ nahm Markus Urrutia, Gründungspartner der CONSABIS, am Mittwoch, 28.02.2018 im Tattersall in Bad Kissingen bei der Jubiläumsveranstaltung zum 175-jährigen Bestehen der IHK Würzburg-Schweinfurt teil.
Aus den begleiteten Nachfolgeregelungen in Unternehmen fasst Urrutia zusammen, hat er gelernt, wie wichtig es ist, in solchen Phasen eine gute Mischung aus langjährigen, sehr erfahrenen Mitarbeitern und jungen, die Zukunft gestaltenden Mitarbeitern zu erreichen. Darüber hinaus, stellt er die drei Grundformate einer Nachfolgeregelung im Mittelstand vor:
- Innerfamiliäre Nachfolgeregelungen, bei denen es darauf ankommt, dass die nachfolgende Generation an den Erfolg der vorausgehenden Generation anknüpft und zugleich das Unternehmen auf die Herausforderungen der neuen Generation ausrichtet. Ein anspruchsvoller Spagat, bei dem wir den Generationenwechsel regelmäßig begleiten.
- Veräußerung des Unternehmens an einen neuen Gesellschafter, der das Unternehmen im Sinne der erfolgreichen Unternehmenshistorie/vergangenheit fortführt. Hier achten wir darauf, dass eine faire Bewertung und eine ehrliche Perspektive für die wohlverdienten Mitarbeiter des Unternehmens sichergestellt sind.
- Eher selten aber doch eine sehr gute Lösung bei der die Unternehmerfamilie sich auf die Gesellschafterrolle konzentriert und die Geschäfte des Betriebes durch eine starke, erfahrene Führungsmannschaft im Sinne der Unternehmerfamilie fortgeführt werden. Consabis begleitet diesen Prozess sowohl in der Personalauswahl als auch im Etablieren von Führungs-, Steuerungs- und Überwachungsinstrumenten, damit die Unternehmerfamilie den Überblick über die Unternehmenswerte erhält und zugleich der Unternehmensführung das Vertrauen schenken kann und ihr die Freiräume für ein erfolgreiches Handeln geben kann.
Die prominent besetzte Podiumsrunde stellte heraus, dass nur jene Unternehmen erfolgreich alt werden können, die ihre Nachfolgeregelung gut lösen. Die Führung müsse dabei nicht zwangsläufig innerhalb der Familie weitergegeben werden. Das Fürstenhaus zu Castell etwa setzt bei der Führung seiner Unternehmen – Bank, Forstwirtschaft, Ackerbau und Weinbau – traditionell auf die Kompetenz externer Manager. „Wer erfolgreich sein will, braucht Kompetenz und braucht Spezialisten“, erklärte Ferdinand Fürst zu Castell-Castell, „die kann es, muss es aber nicht unbedingt in der Familie geben.“
Der Lohrer Unternehmensentwickler Markus Urrutia betonte die hohe Bedeutung, sich frühzeitig um die Nachfolge zu kümmern. „Je später Sie beginnen, desto länger, schwieriger, und aufwändiger wird es.“ Scheitert die Nachfolge steht nicht zuletzt die Zukunft des Unternehmens auf dem Spiel.
Peter Heil, Geschäftsführer der 111 Jahre alten Firma Otto Heil Hoch- Tief- Ingenieurbau und Umwelttechnik aus Eltingshausen, Landkreis Bad Kissingen, hat 2014 eine eigene Akademie gegründet, um Mitarbeiter zu binden und dem Fachkräftemangel zu begegnen.
(v.l.): Diskutieren, wie ein Unternehmen erfolgreich alt wird: Dr. Georg Hanen, Hanen Management Consulting, Lohr am Main (li.), Matthias Horx, ZukunftsInstitut, Frankfurt am Main (2.v.l.), Ferdinand Fürst zu Castell-Castell, Fürstlich Castell´sche Bank, Fürstlich Castell´sches Domänenamt, Castell (re.), Peter Heil, Otto Heil Hoch- Tief- Ingenieurbau und Umwelttechnik GmbH & Co. KG, Eltingshausen, (2.v.r.) und Markus Urrutia, Consabis GmbH, Lohr am Main (3.v.r.), moderiert von Jürgen Gläser, BR (Mitte) Foto: Main-Post / Becker
27.02.2018 - Consabis GmbH begleitet den vorläufigen Insolvenzverwalter Peter Roeger von MICHEL Fenster GmbH
Das oberfränkische Unternehmen MICHEL Fenster aus Burgkunstadt hat am 26. Februar beim Amtsgericht Coburg Insolvenzantrag gestellt.
Die knapp 60 Mitarbeiter wurden über die aktuelle Lage informiert. Die Gehälter der Beschäftigten sind für drei Monate über das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit gesichert.
Nach einer ersten Bestandsaufnahme wurde entschieden: „Der Geschäftsbetrieb des Fensterbauers wird vollumfänglich fortgeführt. Die Kunden können sich darauf verlassen, weiterhin beliefert zu werden.“ Nicht nur bestehende Aufträge werden weiter ausgeführt, sondern auch neue Aufträge angenommen. Auch Lieferanten können bei Neubestellungen sicher sein, ihr Geld zu erhalten.
Grund für den Insolvenzantrag sind Liquiditätsschwierigkeiten durch Probleme beim Working Capital und insbesondere einen zu hohen Bestand an fertigen Erzeugnissen. Das Unternehmen hat angesichts von jahreszeitbedingten Verzögerungen beim Einbau von Fenstern deutlich weniger Einnahmen als geplant, während die Ausgaben für die Lieferanten weiter anfielen. Hinzu kommt ein hoher Preisdruck in der Branche. Der Fensterhersteller konnte diesen finanziellen Engpass nicht überbrücken, so dass der Insolvenzantrag unumgänglich war.
Die MICHEL Fenster GmbH mit Hauptsitz in Burgkunstadt und einer Niederlassung in Marktgraitz ist seit über 50 Jahren ein Hersteller von Fenstern und Türen. Das Unternehmen setzt dabei auf handwerkliche Tradition und modernste Fertigungsanlagen. MICHEL Fenster hat einen hohen Qualitätsanspruch, eigene Fachhandwerker sorgen für die qualifizierte Montage vor Ort.
Das Unternehmen und der vorläufige Insolvenzverwalter werden unterstützt vom Unternehmensentwickler und Restrukturierungsmanager Markus Urrutia von CONSABIS aus Lohr am Main. Der Experte erklärt: „Das Unternehmen hat einen guten Umsatzmix und bietet qualitativ hochwertige Fenster und Türen. Das sind gute Voraussetzungen, um den Geschäftsbetrieb fortführen zu können. Unser Ziel ist, einen Investor zu finden, der dem Traditionsunternehmen und den Mitarbeitern eine langfristige Perspektive ermöglichen kann. Wir werden daher in den nächsten Tagen und Wochen Gespräche mit potenziellen Investoren führen."
Über CONSABIS – GmbH, Unternehmensentwicklung und Strukturmanagement
CONSABIS - die Gesellschaft für Unternehmensentwicklung mit Sitz in Lohr am Main begleitet Unternehmen auf dem Weg zu einem gesteigerten Unternehmenswert oder zur Fortführung des Unternehmenswertes über den Generationswechsel. Je nach Ausgangslage kommen erprobte Vorgehensmuster zur Anwendung, sei es die Projektsteuerung bei Sanierungsverfahren inklusive Sanierungen in Eigenverwaltung, der strategischen Begleitung von Insolvenzverwaltern oder die Begleitung von Wertsteigerungsinitiativen zum Verbessern der nachhaltigen, operativen Profitabilität. CONSABIS arbeitet in enger Kooperation mit renommierten Fachberatungsgesellschaften zusammen und bezieht deren Expertise und Kapazität projektbezogen aktiv mit ein.
18.01.2018 - Förderung durch die Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
Förderung durch die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
Die Consabis GmbH ist registriert bei der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und hat Erfahrung in der Begleitung von vielen unterschiedlichen Unternehmen.
Wir bieten an:
- Erstberatung
- Folgeberatung
- Spezialberatung für
- Frauen mit Führungsfunktionen
- Migrantinnen und Migranten
- Unternehmer/innen mit anerkannter Behinderung
Gefördert werden ebenso Beratungen bei Unternehmen, die zur Nachhaltigkeit (auch wirtschaftliche Nachhaltigkeit) und zum Umweltschutz beitragen.
Wer wird gefördert?
Die „Förderung unternehmerischen Know-hows“ richtet sich an
- Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen) oder eine Veränderung in der Gesellschafterstruktur in den vergangen 24 Monaten hatten
- Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen)
- Unternehmen, deren wirtschaftliche Lage zu verbessern ist – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)
Wobei die Unternehmen der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen müssen.
Unternehmen in Schwierigkeiten müssen mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals infolge aufgelaufener Verluste verloren gegangen sein. Dies ist der Fall, wenn sich nach Abzug der aufgelaufenen Verluste von den Rücklagen (und allen sonstigen Elementen die im allgemeinen den Eigenmitteln des Unternehmens zugerechnet werden) ein negativer kumulativer Betrag ergibt, der mehr als der Hälfte des gezeichneten Stammkapitals entspricht.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens (80 % neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig), 60 % Region Lüneburg, sonst 50 %, 90 % Unternehmen in Schwierigkeiten unabhängig von Alter und Standort).
Beispiel:
Bei jungen Unternehmen, die nicht länger als 2 Jahre am Markt sind, lautet der Fördersatz bei einer Bemessungsgrundlage von 4.000,00 Euro in den neuen Bundesländern (ohne Berlin) bei 80 %. Bestandsunternehmen (ab dem dritten Jahr nach Gründung) in den neuen Bundesländern ohne Berlin und ohne Region Leipzig erhalten einen Fördersatz von 80 % von 3.000,00 Euro Bemessungsgrundlage und Unternehmen in Schwierigkeiten bekommen bei einer Bemessungsgrundlage von 3.000,00 Euro und einem Fördersatz von 90 %.
Antragstellung:
Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA. Eine der Leitstellen prüft den Antrag vorab und informiert den Antragsteller über das Ergebnis. Erst dann darf ein Beratungsvertrag unterschrieben bzw. mit der Beratung begonnen werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
17.05. 2017 - CONSABIS begleitet ROMACO in der Unternehmensentwicklung
Im Rahmen eines Umsatz- und Renditeprogramms hat sich ROMACO für eine Zusammenarbeit mit CONSABIS entschieden. Ziel des gemeinsamen Projektes ist die Verbesserung von Abläufen (Operative Excellence) um die Lieferzeiten im Individualgeschäft erheblich zu senken. Mehr rentabler Umsatz und reduzierte Kapitalbindung sollen dabei erreicht werden. Im Vorgehen weicht CONSABIS von dem klassischen Projektmuster ab und wählt ein Vorgehen, welches aus dem Umfeld von erfolgreichen Start Ups (Lean Start Up) bekannt wurde. Besonderheit dieses Vorgehens ist der frühe Fokus auf Umsetzung mit dem Vorteil einer frühen Wirkungsfeststellung der Entwicklungsbegleitung. Nach der kurzen Analyse- und Hypothesenphase folgt der Anwendungstest. Die positiven Entwicklungserfahrungen werden in der abschließenden Phase in das Tagesgeschäft transferiert und in der Organisation skaliert. C. Strenger, Geschäftsführer von Romaco bewertet das Vorgehen als, „pragmatisch, praxisbezogen, umsetzungsorientiert. Jeder Beteiligte wird mitgenommen. Dieses Vorgehen passt zu uns als mittelständisches Technologieunternehmen.
Romaco ist ein führender Hersteller von Verpackungsmaschinen für die Pharmaindustrie.
22.03. 2017 - Arbeitgeberverband und CONSABIS arbeiten zusammen zur Steigerung der unternehmerischen Wettbewerbsfähigkeit.
Benchmarking ist ein ideales Instrument zur Maximierung der Wettbewerbsfähigkeit. Hierbei werden kartellrechtlich korrekt die Stärken und Potentiale zwischen Unternehmen verglichen, mit dem Ziel die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Relevante Vergleichskriterien sind hierbei neben dem erzielten Preisniveau, die Aufwände für Personal, Material und Abschreibung. Dabei werden die Einflüsse aus der Produktgestaltung, die Standorte an denen die Leistung entsteht und die Produktivität, die dabei zugrunde liegt, untersucht. Insbesondere die standortabhängigen Personalaufwände sind stets eine große Analyseherausforderung. Arbeitgeberverband und CONSABIS bringen an dieser Stelle ihre Kompetenz zusammen, zum Vorteil der Mitglieder des Arbeitgeberverbandes. Dabei nutzt der Arbeitgeberverband die Erfahrung von CONSABIS, um sehr benutzerfreundlich einen kartellrechtlich korrekten Datenpool zu entwickeln. Das Ergebnis wird eine web-basierte Benchmarkumgebung sein, die zukünftig den Mitgliedern des Arbeitgeberverbandes zur Steigerung Ihrer Wettbewerbsfähigkeit bereitgestellt wird. Da Benchmarking Daten und Wissen erfordert, begleitet CONSABIS zusätzlich eine Kompetenzkampagne für Unternehmer in der Anwendung von Benchmarking, ergänzt um weitere Instrumente der nachhaltigen Unternehmensentwicklung.
Arbeitgeberverband und CONSABIS GmbH vereinbaren Zusammenarbeit auf dem Fachgebiet BENCHMARKING für mehr Wettbewerbsstärke
Das Projektteam Benchmarking und der Geschäftsführer im Arbeitsgeberverband (Namen im öffentlichen Bereich ausgeblendet) gemeinsam mit Markus Urrutia, Partner, CONSABIS Gesellschaft für nachhaltige Unternehmensentwicklung m.b.H.
01.02. 2017 - Bosch fördert interne Start Up Initiativen. CONSABIS begleitet als Projektcoach und methodisch
Märkte verändern sich, sie enntwickeln sich weiter. Für ein großes Unternehmen ist es wichtig die neuen Trends rechtzeitig zu erkennen und aus diesen Trends neue Geschäftschancen zu erschließen. Dabei ist es oftmals notwendig, über bestehende Organisationsstrukturen hinweg zu denken, vorhandene Fähigkeiten neu zu nutzen. Das Ziel ist neuer profitabler Umsatz mit großer Wachstumsperspektive.
Das interne Start Up Programm von Bosch bietet hierfür genau den richtigen Rahmen und verfolgt dieses Ziel, um über innovative Geschäftsmodelle neue Erfolge zu erreichen. CONSABIS begleitet hierbei methodisch im Bereich Geschäftsmodellentwicklung und -validierung, moderierend im Umfeld agiler Organisationsentwicklung und Umsetzungsmanagement sowie durch Coaching ernannter Start Up Projektleiter. Diese belegen jedes Quartal die Rechtfertigung für den weiteren Ausbau des Start Ups und dessen Finanzierung.
Innovationszentrum - hier entstehen neue Ideen und damit die Grundlage neuer Markterfolge
20.10. 2016 - Unternehmer aus dem Mittelstand treffen sich in Coburg - Thema: "10 Gebote, die Ihren Unternehmenswert steigern"
Mittelständische Unternehmer trafen sich in der Designwerkstatt in Coburg, um Wege zur erfolgreichen Unternehmensentwicklung zu erfahren. Wege, wie der Unternehmenswert erhalten und gesteigert wird. Wege wie Kontinuität und Profitabilität zusammenkommen.
Mit dem Impulsvortrag "Die 10 Gebote des Unternehmenserfolgs" stellt Markus Urrutia, Partner der CONSABIS - die Gesellschaft für Unternehmensentwicklung den Teilnehmern vor, wie sie ihre aktuellen Unternehmenswerte schnell und strukturiert erfassen, Chancen ableiten und attraktive Verbesserungen erfolgreich umsetzen".
"ich bin begeistert, wie nachvollziehbar die 10 wichtigsten Erfolgshebel dargestellt wurden. Quasi eine Bedienungsanleitung, die ich ab heute in meiner täglichen Arbeit nutzen werden" , fasst ein Teilnehmer die Inhalte des Vortrags zusammen.
Mit den 10 Geboten, strukturiert in folgenden 4 Kapitel, nachhaltige Strategie, Produkte & Marketing, Zusammenarbeit und Unternehmensplanung, stellt Herr Urrutia bewährte Werkzeuge aus seiner Praxis, für die Praxis vor.
Dabei setzt er Impulse zu den Themenfelder
- Produkte und Leistungen, die zu Ihnen passen
- mehr Wert ist, wofür der Markt bezahlt
- Umsatz ohne Kosten, das geht nicht
- nur mit einer Siegermannschaft, wird der Erfolg gelingen
17.09. 2016 - 12. Alumnitreffen – Die 10 Gebote für ein erfolgreiches Unternehmen
Das 12. Alumnitreffen der Ratinganalysten und Restrukturierungsmanager der TH-Nürnberg fand in Tübingen statt. Es wurde von Teilnehmern aus ganz Deutschland besucht.
Neben Professor Dr. Fischer und Professor Dr. Krehl referierte Markus Urrutia, Partner der CONSABIS - die Gesellschaft für Unternehmensentwicklung zu dem Thema „Erfolgshebel für eine nachhaltig, profitable Unternehmensentwicklung“. In seinem Vortag mit dem Titel „Business Performance Management: Unternehmensentwicklung analog IDW S6!“ stellte er die Hebel für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung in Form der „10 Gebote für den Unternehmer“ dar. Er belegte, dass Unternehmensentwicklung ein transparentes, strukturiertes, nachvollziehbares Handwerk ist, das bei entsprechender Methodenkompetenz durch den Unternehmer selbst, oder durch die Führungskräfte eines Unternehmens, konsequent angewandt werden kann.
Dafür präsentierte Markus Urrutia den Zuhörern ein analoges Vorgehen gemäß IDW S6, wie es auch bei Wirtschaftsprüfern häufig zum Einsatz kommt. Es zeigt in sieben Themenfeldern ein Vorgehensmuster zum Begleiten von Maßnahmen zur positiven Entwicklung des Unternehmenswertes auf.
Abgerundet wurden die Inhalte durch die Darstellung eines praktischen Anwendungsfalles in gemeinsamer Präsentation mit dem Personalstrukturentwickler Wolfgang Andrich, von Aveco Consult.
Prof. Dr. Fischer, Prof. Dr. Krehl, Markus Urrutia (von l.n.r.) referierten zu den Themen: Rating, Unternehmensbewertung und Business Performance Management beim Treffen der durch die GSO zertifizierten Ratinganalysten und Strukturierungsmanager
18.08. 2016 - CONSABIS saniert erfolgreich – Eigenverwaltung als Instrument zur Unternehmenswertentwicklung gewählt
- Alle 24 Arbeitsplätze gesichert
- CONSABIS leitet Restrukturierungsprozess in Zusammenarbeit mit Pluta und CONCENTRO
Die Restrukturierungsexperten der CONSABIS GmbH und der PLUTA Rechtsanwalts GmbH haben gemeinsam mit der Geschäftsführung eine Nachfolgelösung für die pbp Preissinger GmbH & Co. KG erzielt. Mit Wirkung zum 16. August 2016 übernimmt die TEFELEN GmbH den operativen Geschäftsbetrieb im Rahmen einer übertragenden Sanierung. Alle Arbeitsplätze bleiben erhalten. Der Geschäftsbetrieb wird nahtlos fortgeführt. Nach einer Umfirmierung soll auch „Preissinger“ wieder Bestandteil der Unternehmensbezeichnung werden.
Die TEFELEN GmbH ist eine neugegründete Tochtergesellschaft an der unter anderem ein Schweizer Technologieunternehmen beteiligt ist. Vorausgegangen ist ein umfassender Restrukturierungsprozess in Form von Prozessoptimierungen, der Stärkung des Vertriebs sowie Kosteneinsparungen und einer Bestandsreduzierung. Im Rahmen der Eigenverwaltung ist es gelungen, Bestandskunden zu sichern und neue Aufträge zu generieren.
Für CONSABIS war der Restrukturierungsmanager Markus Urrutia tätig. Für PLUTA die Sanierungsexperten Peter Roeger sowie Ludwig Stern. Die Eigenverwaltung wurde von Rechtsanwalt Robert Wartenberg von Raab & Kollegen als Sachwalter überwacht. Spezialisten der Concentro Management AG haben den M&A-Prozess begleitet.
„Ich freue mich, dass es uns gemeinsam gelungen ist, dem Unternehmen in kurzer Zeit eine tragfähige Zukunftsperspektive zu eröffnen. Mein Dank gilt den Mitarbeitern, die mit uns an einem Strang gezogen haben. Gleiches gilt für alle Kunden und Lieferanten, die dem Unternehmen treu geblieben sind und damit maßgeblich zur positiven Entwicklung beigetragen haben“, so der Restrukturierungsmanager Markus Urrutia von CONSABIS. „Die Durchführung des Verfahrens in Eigenverwaltung hat die marktnahe Sanierung ermöglicht und die Basis für den erfolgreichen Asset Deal geschaffen“, ergänzt der Sanierungsexperte Peter Roeger.
Das Amtsgericht Bamberg hat den im April 2016 gestellten Antrag auf Eigenverwaltung Anfang Juli bestätigt und das Hauptverfahren eröffnet. Während der gesamten Verfahrensdauer ist es gelungen, den Geschäftsbetrieb uneingeschränkt fortzuführen.
pbp Preissinger ist ein hochspezialisiertes Unternehmen für Entwicklung und Konstruktion im Bereich der Elektrotechnik. Das Unternehmen wurde bereits 1985 gegründet. Es ist unter anderem Komplettanbieter für Stromschienensysteme und deckt alle Bereiche von Stromschienenanwendungen ab. Das Unternehmen verfügt über langjährige Erfahrung und umfangreiches Fachwissen. In der Branche ist pbp Preissinger weltweit für seine hohen Qualitätsstandards und seine Flexibilität bei der Erfüllung individueller Systemlösungen bekannt.
Informationen zum Verfahren:
Die Eigenverwaltung ist ein gerichtliches Sanierungsverfahren zum Erhalt von Unternehmen in der Krise. Das Unternehmen darf unter Aufsicht eines Sachwalters und meistens unterstützt durch erfahrene Sanierungsexperten die Gesellschaft selbst durch die Krise führen. Nach einem 2-3 monatigen Vorverfahren mündet es in einem Hauptverfahren, in dem die Gläubiger ihre Forderungen anmelden können.
CONSABIS - GmbH
CONSABIS- die Gesellschaft für Unternehmensentwicklung begleitet Unternehmen auf dem Weg zu einem gesteigerten Unternehmenswert. Je nach Ausgangslage kommen erprobte Vorgehensmuster zur Anwendung, sei es die Projektsteuerung bei Sanierungsverfahren inklusive Sanierungen in Eigenverwaltung oder die Begleitung von Wertsteigerungsinitiativen zum Verbessern der nachhaltigen, operativen Profitabilität. CONSABIS arbeitet in enger Kooperation mit renommierten Beratungsgesellschaften zusammen und bezieht deren Expertise und Kapazität projektbezogen aktiv mit ein.
14.07.2016 - Aussichtsreiche Investorengespräche bei pbp Preissinger
Geschäftsbetrieb in Eigenverwaltung läuft gut
Die pbp Preissinger GmbH & Co. KG kann ihre Sanierung im Rahmen der Eigenverwaltung planmäßig fortsetzen. Das Amtsgericht Bamberg hat den Antrag des Unternehmens vom April auf Eigenverwaltung bestätigt und das Hauptverfahren am 1. Juli 2016 eröffnet. Das 1985 gegründete Unternehmen ist Spezialist und Komplettanbieter für Stromschienensysteme. Zum Kundenstamm zählen große Industriekonzerne aus Europa, Amerika und Asien.
Im Rahmen der Eigenverwaltung setzt das Unternehmen gemeinsam mit dem erfahrenen Sanierungsexperten Peter Roeger von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH sowie dem Restrukturierungsmanager Markus Urrutia von der CONSABIS GmbH einen umfassenden Restrukturierungsprozess um. Zu den Maßnahmen zählen Prozessoptimierungen, die Stärkung des Vertriebs sowie Kosteneinsparungen und Bestandsreduzierung. Sachwalter ist Rechtsanwalt Robert Wartenberg von Raab & Kollegen Rechtsanwälte, der das Verfahren überwacht.
„Der Geschäftsbetrieb läuft gut. Unsere Kunden und Geschäftspartner halten uns die Treue. Daher können wir in dem laufenden Verfahren optimistisch in die Zukunft blicken“, erklärt Geschäftsführer Stefan Preissinger.
In den vergangenen Monaten konnte pbp Preissinger bestehende Aufträge sichern und neue Projektierungsaufträge gewinnen. Zudem gelang es dem Unternehmen, alle wichtigen Kunden zu halten. Angesichts dieser erfreulichen Entwicklung mussten auch keine Kündigungen ausgesprochen werden.
Derweil hat das Unternehmen einen Investorenprozess in die Wege geleitet. „Wir führen aussichtsreiche Gespräche mit mehreren Interessenten. Unser Ziel ist eine nachhaltige Lösung für das Unternehmen und die Mitarbeiter unter anderem durch weiteren Ausbau der Marktposition und strategischer Vervollständigung des angebotenen Leistungsprofils“, so Markus Urrutia von CONSABIS. Begleitet wird der M&A-Prozess von den Spezialisten von Concentro.
14.04.2016 - PLUTA und CONSABIS: pbp Preissinger beantragt Eigenverwaltung – umfassende Sanierungsmaßnahmen geplant
- Betrieb läuft normal weiter
- PLUTA und CONSABIS beraten Restrukturierungsprozess
Breitengüßbach, 13. April 2016. Die pbp Preissinger GmbH & Co. KG hat gestern beim Amtsgericht Bamberg einen Antrag auf Eigenverwaltung gestellt. Grund für diesen Schritt sind strukturelle Vertriebsprobleme sowie der Zahlungsausfall eines Großkunden im vergangenen Jahr.
Im Rahmen der Eigenverwaltung wird das Unternehmen gemeinsam mit dem erfahrenen Sanierungsexperten Peter Roeger von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH sowie dem Restrukturierungsmanager Markus Urrutia von der CONSABIS GmbH einen umfassenden Restrukturierungsprozess umsetzen. Dazu zählt unter anderem eine konsequente Prozessoptimierung, um etwa den Vertriebsbereich nachhaltig zu stärken. Zeitgleich sollen auch Investorengespräche geführt werden. Ziel aller Beteiligten ist die umfassende Sanierung des Unternehmens sowie der Erhalt der Arbeitsplätze. Zum Sachwalter bestellte das Amtsgericht den Rechtsanwalt Robert Wartenberg von der Kanzlei Raab & Kollegen Rechtsanwälte.
„Der Geschäftsbetrieb wird uneingeschränkt fortgeführt. Unsere Kunden und Geschäftspartner können wie gewohnt auf die Qualität unserer Produkte vertrauen“, betont der Geschäftsführer Stefan Preissinger.
„In der Eigenverwaltung liegt die Chance das Unternehmen wieder zukunftsfähig aufzustellen“, so Peter Roeger von der Kanzlei PLUTA. Markus Urrutia von CONSABIS ergänzt: „Es freut mich, dass alle Beteiligten bereit sind, nach vorne zu sehen. Das Unternehmen verfügt über ein starkes, zielorientiertes Team. Mitarbeiter und Geschäftsführung verfolgen die gleichen Ziele“.
Das Unternehmen beschäftigt derzeit 22 hochqualifizierte Mitarbeiter. Im Rahmen der Sanierung in Eigenverwaltung wird eine Insolvenzgeldvorfinanzierung in die Wege geleitet. Die Gehälter der Mitarbeiter sind damit über das sogenannte Insolvenzgeld für drei Monate gesichert.